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Binnenschiffe

Nahaufnahme eines Binnenschiffs auf einem Fluss
Der Transport von Waren auf Binnenschiffen ist umweltfreundlicher als der per Lkw.
Quelle: Irina Fischer / Fotolia.com

Mit rund sieben Prozent Anteil am Güterverkehrsaufwand nimmt die Binnenschifffahrt in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle ein. Für das Klima bietet der Transport auf dem Wasser jedoch klare Vorteile gegenüber dem Lkw. Gleichzeitig besteht bei Binnenschiffen weiterhin erheblicher Handlungsbedarf bei der Minderung von Luftschadstoffen, insbesondere von Stickstoffoxiden und Feinstaub.

Inhaltsverzeichnis

Abgasgesetzgebung für Binnenschiffe

Die Emissionen von Motoren von Binnenschiffen werden EU-weit einheitlich durch die Verordnung (EU) 2016/1628 für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Non-Road Mobile Machinery – NRMM) geregelt. Diese umfasst insbesondere die Motorenkategorien:

  • IWP = Inland Waterway Propulsion (Antriebsmototoren für Binnenschiffe)
  • IWA = Inland Waterway Auxiliary (Hilfsmotoren (Aggregate) an Bord von Binnenschiffen)

Für neue Schiffsmotoren gilt die Emissionsstufe V, die gegenüber früheren Regelungen deutlich strengere Grenzwerte vor allem durch die Einführung eines Grenzwertes für die Anzahl (#) von Partikeln (Particle Number – PN) von 1*1012 Partikeln pro Kilowattstunde (kWh) bei leistungsstarken Motoren ab 300 kW vorsieht (siehe Tabelle). Die Einhaltung dieses Grenzwertes macht den Einsatz von Dieselpartikelfiltern erforderlich. Die Grenzwerte für die regulierten Schadstoffe sind nach Leistungsklassen gestaffelt und beziehen sich auf spezifische Emissionen pro geleistete Arbeit in den Einheiten Gramm / kWh bzw. Partikel / kWh. 

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Emissionsminderung im Bestand der Binnenschiffe eine zentrale Herausforderung, da Binnenschiffe sehr lange Nutzungsdauern aufweisen und die Flottenerneuerung dadurch nur sehr mäßig voranschreitet. Es gibt auch keine Vorgaben, dass nach einer gewissen Zeit die Grenzwerte auch für ältere Motoren im Bestand gelten.

Schadstoffgrenzwerte für Binnenschiffmotoren und Hilfsmotoren nach Verordnung (EU) 2016/1628 Stufe V Schadstoffgrenzwerte für Binnenschiffmotoren und Hilfsmotoren nach Verordnung (EU) 2016/1628 Stufe V
Quelle: UBA

Energieverbrauch und Emissionen von Binnenschiffen

Selbst im Vergleich zu einem Last- oder Sattelzug mit bis zu 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht weist das Binnenschiff pro transportierte Tonne einen deutlich geringeren Energieverbrauch auf und verursacht entsprechend weniger Treibhausgasemissionen.

In Bezug auf Luftschadstoffe schneidet die Binnenschifffahrt jedoch ungünstiger ab. Ursache ist vor allem der hohe Anteil älterer Motoren ohne wirksame Abgasnachbehandlung in der bestehenden Flotte. Eine deutliche Minderung der Luftschadstoffemissionen wäre durch eine umfassende Modernisierung erreichbar. Aufgrund der sehr geringen Erneuerungsrate bei Binnenschiffen erfolgt dies jedoch bisher nur sehr langsam. Viele Schiffe bleiben über mehrere Jahrzehnte im Einsatz, sodass moderne Motoren der Emissionsstufe V erst langfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität beitragen.

Kurz- bis mittelfristig lassen sich Emissionen daher vor allem durch Maßnahmen in der Bestandsflotte reduzieren. Eine wirksame Verbesserung der Luftqualität insbesondere in belasteten Ballungsräumen kann erreicht werden, wenn bestehende Motoren verstärkt mit Emissionsminderungssystemen nachgerüstet werden. Zur Reduktion der Emissionen von Feinstaub und Stickstoffoxiden ist insbesondere die Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern und Abgasnachbehandlungssystemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) zielführend. Bei älteren Motoren, für die eine Nachrüstung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann ein vorzeitiger Austausch durch moderne Motoren der Emissionsstufe V eine gute Alternative darstellen.

Maßnahmen und Instrumente für eine umweltfreundliche Binnenschifffahrt

Das Umweltbundesamt zeigt in der Publikation „Schwere Lasten. Große Aufgabe. Ein Ziel.“, dass eine Kombination aus Verkehrsverlagerung, technischen Maßnahmen und geeigneten politischen Instrumenten erforderlich ist, um die Binnenschifffahrt im Zusammenspiel der Verkehrsmittel zu stärken und Umweltbelastungen durch Binnenschiffe zu reduzieren. Hieraus lassen sich insbesondere folgende Handlungsfelder ableiten:

  • Stärkung der Binnenschifffahrt im Modal Split durch bessere Integration in multimodale Transportketten insbesondere durch effizientere Umschlag- und Umladeprozesse zwischen Schiff, Schiene und Straße,
  • Minderung von Luftschadstoffemissionen im Bestand durch verstärkte Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen (DPF und SCR),
  • Umstellung vor allem auf emissionsfreie Antriebe und nachhaltige treibhausgasneutrale Kraftstoffe zur Nutzung erneuerbarer Energien und Aufbau entsprechender Infrastrukturen,
  • Nutzung ökonomischer und regulatorischer Instrumente zur Förderung emissionsarmer Technologien und zur Internalisierung externer Umweltkosten.

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