Maschinen und Geräte

Ein elektrischer Rasenmäher, der auf einer grünen Wiese stehtzum Vergrößern anklicken
Der grüne Daumen sollte nicht zu viele Emissionen verursachen.
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Die Schadstoffemissionen von mobilen Maschinen und Geräten werden durch europaweite Richtlinien reguliert.

Die Abgasgesetzgebung für mobile Maschinen und Geräte erfolgt in der EU durch die Verordnung (EU) 2016/1628. Diese Verordnung enthält die Motorkategorien, Emissionsgrenzwerte, Einführungszeitpunkte, Anforderungen an die Haltbarkeit sowie eine Reihe von Verwaltungsvorschriften der aktuellen EU-Abgasstufe V für mobile Maschinen. Anders als die vorherige, 2017 außer Kraft getretene Richtlinie 97/68/EG muss die Verordnung 2016/1628 nicht in nationales Recht umgesetzt werden – sie gilt unmittelbar auch in Deutschland. 

Die wichtigsten Motorenkategorien sind in § 4 der Verordnung definiert:

  • NRE: Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
  • NRG: Motoren mit einer Bezugsleistung über 560 kW, die ausschließlich zum Einsatz in Generatorsätzen bestimmt sind
  • NRSh: handgehaltene Fremdzündungsmotoren mit einer Bezugsleistung kleiner 19 kW
  • NRS: Fremdzündungsmotoren mit einer Bezugsleistung kleiner 56 kW, ohne NRSh Motoren
  • IWP/IWA: Motoren die ausschließlich in Binnenschiffen zum Antrieb (IWP) oder als Hilfsaggregat (IWA) eingesetzt werden
  • RLL/RLR: Motoren, die ausschließlich in Lokomotiven (RLL) oder Triebwagen (RLR) für den Antrieb eingesetzt werden

Die aktuellen Emissionsstufen und Einführungszeiten sind in der Übersicht des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. in der ersten Tabelle (Seite 2) für die Motorenkategorie NRE als Übersicht aufgeführt. Der Geltungsbereich für Dieselmotoren im Binnenschiffsbetrieb und für den Bahneinsatz wird in der zweiten bzw. dritten Tabelle (Seite 3) zusammengefasst.

Sportboote

Seit 1998 wurden Sportboote mit der Richtlinie 94/25/EG im europäischen Raum reguliert.  Mit der Veröffentlichung der Verordnung 2013/53/EU entfällt jeglicher Bezug zur 1994/25/EC. Die Standards für die Auslegung und den Bau von Sportbooten enthalten Grenzwerte für die Abgasemissionen von Verbrennungsmotoren aller Art.

Abgasgesetzgebung

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