Nichtöffentliche Abwasserentsorgung

Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2016 rund 19,6 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 80 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 860 Millionen Kubikmeter weniger als 2013.

Inhaltsverzeichnis

 

Abwasser aus der Wirtschaft

Die Menge des Abwassers, ungenutzten Wassers sowie der Wasserverluste aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2016 rund 19,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2013 sank diese Menge um rund 5 Prozent (%) (2013: 20,6 Mrd. m³). 2016 wurden davon 17,9 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 99 % (siehe Tab. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013 und 2016“).

In nichtöffentlichen Betrieben fielen im Jahr 2016 insgesamt 19,6 Milliarden Kubikmeter Abwasser, ungenutztes Wasser und Wasserverluste an. Mehr als 80 Prozent davon wurden unbehandelt in Oberflächengewässer eingeleitet.
Tab: Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013 und 2016
Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung
 

Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse

Betriebe der Energieversorgung haben in Deutschland 2016 mit 12,3 Mrd. m³ rund eine Mrd. m³ Kühlwasser weniger eingesetzt als 2013 (13,1 Mrd. m³). Das entspricht einem Rückgang von 6 %. Bedingt durch diesen Rückgang gelangte 2016 auch weniger unbehandeltes Abwasser aus diesen Betrieben in die Oberflächengewässer oder in den Untergrund - nämlich 12,0 Mrd. m³ gegenüber 2013 noch 12,9 Mrd. m³.

Auch die anderen Wirtschaftsbereiche setzen Wasser zur Kühlung ein. Insgesamt wurden so im Jahr 2016 in Deutschland 16,6 Mrd. m³ für Kühlungszwecke verwendet, darunter 1,2 Mrd. m³ in Mehrfach- und Kreislaufnutzung. 2013 waren es noch 17,6 Mrd. m³ bzw. 2,4 Mrd. m³.

Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Aktuelle Daten aus dem Jahr 2016 weisen für einige Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“), so sanken die Einleitungen von Abwasser aus Kühlsystemen in die Weser von 2013 auf 2016 um etwa 37 % und in die Donau um 29 %. Hingegen stieg die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen in die Oder um mehr als 100 % und in die Elbe um 26 %. Allerdings waren die Einleitungen in die Oder im Jahr 2016 geringer als 2010 (-17 %) während sie in der Elbe im gleichen Zeitraum anstiegen (+22 %). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2016 mit etwa 7,8 Mrd. m3 in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein leichter Anstieg um etwa 2 % im Vergleich zum Jahr 2013 nach einem Rückgang um 40 % von 2010 zu 2013.

Probleme mit Kühlwassereinleitungen bestehen derzeit vor allem in Gewässern, in denen Einleitungen aus alten Genehmigungen stammen. Für stark wärmebelastete Gewässer wie Mosel und Saar bestehen Wärmelastpläne. In den beiden Flüssen stiegen die Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen von 70 Mio. m³ (2010) auf 87,4 Mio. m³ (2013) an. Im Zeitraum 2013 bis 2016 sanken die Einleitungen um etwa 0,3 Mio. m³.

Die höchsten Mengen an Abwässer aus Kühlsystemen wurden im Jahr 2016 in die Flussgebietseinheiten Rhein (etwa 7,8 Mrd. m3), Elbe (etwa 4 Mrd. m3) und Weser (etwa 2,1 Mrd. m3) eingeleitet. Im Vergleich zu 2013 bedeutet dies einen Anstieg um 2 % der Einleitungen in den Rhein sowie einen Anstieg um 26 % in die Elbe. Die Einleitungen in die Weser sanken um 23 % im Vergleich zum Jahr 2013.
Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse
Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF
 

Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung

Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare ⁠Komplexbildner⁠ zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung).

Die sechste Anlage der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet.

Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer.

 

Abwasservermeidung

Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele:

  • abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung,
  • abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung,
  • abwasserfreie Rauchgasreinigung,
  • abwasserfreie Fahrzeugreinigung,
  • abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik),
  • abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung,
  • abwasserfreier Siebabdruck,
  • wasserfreie Stoffsynthesen,
  • abwasserfreie Pulverlackierung.

Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden.

 

Statistik der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung“

Die Erhebungen zur "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zur Erhebung der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefasst. In dem vorliegenden Artikel werden die Daten ab 2010 nach dem neuen Erhebungsverfahren dargestellt. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten ist nicht möglich. Weitere Hinweise zur statistischen Erhebung finden Sie unter: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, Reihe 2.2, 2010 - Stand 30.09.2013, 2013 - Stand 11.08.2016 und 2016 – Stand 14.08.2018.

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