Nichtöffentliche Abwasserentsorgung

Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 86 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 2.275 Millionen Kubikmeter weniger als 2016.

Inhaltsverzeichnis

 

Abwasser aus der Wirtschaft

Die Menge des Abwassers, ungenutzten Wassers sowie der Wasserverluste aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2016 sank diese Menge um rund 5 % (2016: 19,6 Mrd. m³). 2019 wurden davon 11,8 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 97 % (siehe Tab. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013, 2016 und 2019“).

In nichtöffentlichen Betrieben fielen im Jahr 2019 insgesamt 15,6 Milliarden Kubikmeter Abwasser, ungenutztes Wasser und Wasserverluste an. Mehr als 86 Prozent davon wurden unbehandelt in Oberflächengewässer eingeleitet.
Tab: Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013, 2016 und 2019
Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung
 

Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse

Betriebe der Energieversorgung haben in Deutschland 2019 mit 8,5 Mrd. m³ fast vier Mrd. m³ Kühlwasser weniger eingesetzt als 2016 (12,3 Mrd. m³). Das entspricht einem Rückgang von etwa 30 %. Bedingt durch diesen Rückgang gelangte 2019 auch weniger unbehandeltes Abwasser aus diesen Betrieben in die Oberflächengewässer oder in den Untergrund - nämlich 8,4 Mrd. m³ gegenüber 2016 noch 12,0 Mrd. m³.

Auch die anderen Wirtschaftsbereiche setzen Wasser zur Kühlung ein. Insgesamt wurden so im Jahr 2019 in Deutschland 13,0 Mrd. m³ für Kühlungszwecke verwendet, darunter 1,5 Mrd. m³ in Mehrfach- und Kreislaufnutzung. 2013 waren es noch 16,6 Mrd. m³ bzw. 1,2 Mrd. m³.

Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2019 weisen für einige Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“), so sanken die Einleitungen von Abwasser aus Kühlsystemen in die Weser von 2016 auf 2019 um etwa 32 % und in die Elbe um 23 %. Hingegen stieg die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen in die Oder um mehr als 120 % und in die Donau um 11 %. Auffällig sind die Steigerungen bei den Einleitungen in die Eider und die Warnow/Peene mit 496 % bzw. 530 % prozentualen Steigerungen, aber im Vergleich zu den anderen Flusssystemen weiterhin geringen Mengen in Höhe von 0,04 Mrd. m³ bzw. 0,27 Mrd. m³ (aufgrund der geringen Mengen nicht in der Abbildung dargestellt). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2019 mit etwa 7,0 Mrd m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 11 % im Vergleich zum Jahr 2016 nach einer Steigerung um 2 % von 2013 zu 2016.

Ein deutlicher Rückgang der Abwassereinleitung ist auch für Flüsse wie Mosel und Saar erkennbar. Nachdem in beiden Flüssen die Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen von 70 Mio. m³ (2010) auf 87,4 Mio. m³ (2013) anstiegen und im Zeitraum 2013 bis 2016 die Einleitungen um etwa 0,3 Mio. m³ sanken, ist nun ein weiterer Rückgang der Abwassereinleitung aus Kühlsystemen von den 87,1 Mio. m³ in 2016 zu 2019 um etwa 90 % auf 8 Mio. m³ in Mosel und Saar zu beobachten.

Die höchsten Mengen an Abwässer aus Kühlsystemen wurden im Jahr 2019 in die Flussgebietseinheiten Rhein (etwa 7,0 Mrd. m3), Elbe (etwa 3,1 Mrd. m3), Donau (etwa 1,6 Mrd. m3) und Weser (etwa 1,5 Mrd. m3) eingeleitet. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies einen Rückgang um 11 % der Einleitungen in den Rhein sowie einen Rückgang um 23 % in die Elbe. Die Einleitungen in die Weser sanken um 32 % im Vergleich zum Jahr 2016, die Einleitungen in die Donau stiegen um 11 %.
Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse
Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF
 

Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung

Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare ⁠Komplexbildner⁠ zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung).

Die Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet.

Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer.

 

Abwasservermeidung

Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele:

  • abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung,
  • abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung,
  • abwasserfreie Rauchgasreinigung,
  • abwasserfreie Fahrzeugreinigung,
  • abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik),
  • abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung,
  • abwasserfreier Siebabdruck,
  • wasserfreie Stoffsynthesen,
  • abwasserfreie Pulverlackierung.

Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden.

 

Statistik der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung“

Die Erhebungen zur "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zur Erhebung der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefasst. In dem vorliegenden Artikel werden die Daten ab 2010 nach dem neuen Erhebungsverfahren dargestellt. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten ist nicht möglich. Weitere Hinweise zur statistischen Erhebung finden Sie unter: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, Reihe 2.2, 2010 – Stand 30.09.2013, 2013 – Stand 11.08.2016, 2016 – Stand 14.08.2018 und 2019 – Stand 14.03.2023.

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