Kompost und Klärschlamm

Ein gelber Radlader setzt in einer Kompostieranlage Kompost um.zum Vergrößern anklicken
Radlader beim Umsetzen von Kompost
Quelle: Tim Hermann / UBA

Kompost und Klärschlamm, die wertvolle Nähr- und Humusstoffe enthalten, werden traditionell in der Landwirtschaft als organische Dünger eingesetzt. Andererseits enthalten Kompost und insb. Klärschlamm, umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Chemikalien, Schwermetalle, Pharmaka. Die Klärschlammdüngung soll daher immer weiter eingeschränkt und der Phosphor zurückgewonnen werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Einführung

Kompostierte Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe, Garten- und Parkflächen, Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung und Landwirtschaft sowie Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe. Reich an Stickstoff, Phosphor, Kalium und Spurenelementen wie Kupfer und Zink dienen sie in der Landwirtschaft als organische Düngemittel. Neben der Pflanzenernährung stabilisiert und/oder verbessert das enthaltene organische Material den Humusgehalt des Bodens. Ihre Verwendung reduziert beziehungsweise ersetzt außerdem den Torf im Gartenbau und den Einsatz von energieintensiv hergestellten Mineraldüngern. Das dient gleichzeitig dem ⁠Klimaschutz⁠. Vor allem ist die landwirtschaftliche Verwertung des in Abwasser und Abfall enthaltenen Phosphors vor dem Hintergrund der Endlichkeit dieser Ressource positiv zu bewerten. Da der Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch eine unüberschaubare Anzahl umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe enthält, deren Risiken nicht abzuschätzen sind, soll die direkte landwirtschaftliche Klärschlammausbringung in Zukunft weitestgehend eingestellt und der enthaltende Phosphor zurück zu gewonnen werden. 

 

 

Gefahren für die Umwelt

Neben Nährstoffen enthalten Kompost und vor allem Klärschlämme auch Anteile an anorganischen Schadstoffen: toxische Schwermetalle wie zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium, Kupfer sowie organische Schad- und Fremdstoffe wie ⁠Dioxine⁠, Polychlorierte Biphenyle (⁠PCB⁠), Perfluorierte Tenside (⁠PFT⁠), Arzneimittelrückstände, Krankheitserreger, aber auch Nanopartikel, Mikroplastik und vieles mehr. Mit den Düngemitteln auf den Boden ausgebracht, können sich diese Schadstoffe im Boden anreichern und über die Pflanzen in die Nahrungskette gelangen. Eine Gefahr für Grund- und Oberflächenwasser besteht, wenn die Schadstoffe durch Abschwemmung oder Versickerung von Ackerflächen in das Oberflächen- und Grundwasser gelangen. Über die Mengen der aus landwirtschaftlich verwertetem Kompost und Klärschlamm diffus in die Umwelt eingetragenen Schadstoffe und Schwermetalle gibt es in Deutschland keine Schätzungen. Die Gefahren für Umwelt und Gesundheit sind ebenfalls nur schwer einzuschätzen, da Wechselwirkungen und Transformationsprozesse der Schadstoffe häufig nicht bekannt und Möglichkeiten der Überwachung, insbesondere für neue Stoffe, oft nicht vorhanden sind.

 

Rechtliche Regelungen

Um die Gefahren für die Umwelt so gering wie möglich zu halten, dürfen nur zugelassene Düngemittel ausgebracht werden. Organische Reststoffdünger wie Kompost und Klärschlamm werden nach den Vorschriften der Düngemittelverordnung (DüMV) geregelt, außerdem müssen die Bioabfallverordnung (BioAbfV) bzw. die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) beachtet werden. Ab dem 1. Januar 2015 gelten auch für organische Düngemittel die Grenzwerte der DüMV. Organische und mineralische Düngemittel dürfen generell nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei sachgerechter Anwendung ausreichend düngewirksam sind und die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht schädigen und Ökosysteme nicht gefährden. Die Düngemittelverordnung stellt daher Mindestanforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung, der Einhaltung von Grenzwerten bei Schadstoffen sowie hinsichtlich der Seuchen- und Phytohygiene. Da viele Schadstoffe jedoch nicht geregelt werden und Gefahren nicht einzuschätzen sind, wird in einigen Bundesländern schon heute gänzlich auf den Einsatz von Klärschlämmen verzichtet.

Der maximal zulässige Gehalt für Schadstoffe und Schwermetalle orientiert sich an den Vorsorgewerten der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung. Die BioAbfV und die AbfKlärV geben weitere differenzierte Beschränkungen, Verbote und Auflagen bei der Ausbringung von Bioabfällen und Klärschlämmen auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden.

Die Ausbringungsmengen von Bioabfällen und Klärschlämmen sind begrenzt. Innerhalb von drei Jahren dürfen beispielsweise maximal fünf Tonnen getrockneter Klärschlamm pro Hektar ausgebracht werden. Eine zeitgleiche Ausbringung von Düngemitteln mit Bioabfällen ist nicht zulässig.

Um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern, ist der Einsatz von Klärschlamm im Ökologischen Landbau, auf Dauergrünland, im Forst sowie im Obst und Gemüsebau generell verboten.

Mit der novellierten AbfKlärV soll die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen, die nicht mehr landwirtschaftlich ausgebracht werden dürfen, geregelt werden. Voraussichtlich müssen alle Klärschlämme mit einem bestimmten Gehalt an Phosphor einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden. Die Rückgewinnung kann direkt auf der Kläranlage aus Klärschlamm oder Schlammwasser, aber auch aus Klärschlammasche nach der Monoverbrennung erfolgen. Eine vorrübergehende Ablagerung auf Monodeponien soll ebenfalls möglich sein. Verhindert werden soll die Mitverbrennung phosphorreicher Klärschlämme, wenn so der wertvolle Phosphor dem Stoffkreislauf entzogen wird.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen und Vorgaben bei der Verwertung von organischen Reststoffdüngemitteln müssen Landwirte, genau wie bei allen anderen Düngemitteln, die Grundsätze der Guten fachlichen Praxis nach der Düngeverordnung (DüV) einhalten.

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 Kompost  Klärschlamm  Bioabfall  Klärschlammverordnung  Düngemittelverordnung  Bioabfallverordnung  Schadstoff  Schwermetall