Sind neue Versuche mit Stoffen erforderlich, so werden diese nach den Prüfmethoden durchgeführt, die in der Prüfmethodenverordnung der EU (EG) Nr. 440/2008 ausgewiesen sind. Aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnung (Achtung, die konsolidierte Fassung beinhaltet ggf. noch nicht die letzten Änderungen der Verordnung):
Deutsche Fassung
Englische Fassung
Bisher wurden in der EU-Prüfmethodenverordnung die entsprechenden Prüfvorschriften vollständig und in allen EU-Amtssprachen verfügbar gemacht. Mit der Verordnung (EU) 2023/464 vom 3. März 2023 zur Änderung der Prüfmethodenverordnung
Deutsche Fassung
Englische Fassung
wurde das Vorgehen geändert. Bisher enthaltene und noch aktuelle Prüfmethoden bleiben im Volltext in der EU-Prüfmethodenverordnung erhalten. Neue oder geänderte Prüfmethoden werden nur in einer Tabelle aufgezählt und ein Bezug auf die OECD-Veröffentlichung vorgenommen.
Das UBA empfiehlt, folgende Hinweise zum Belebtschlammatmungshemmtest OECD 209 (2010) zu beachten:
Am 22. Juli 2010 trat die OECD Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and Ammonium Oxidation)” in Kraft. Seitdem gibt es vermehrt Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte, damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und REACH.
- Frage- und Antwort-Dokument des Umweltbundesamtes zur Richtlinie OECD 209 (2010)
- Question-and-Answer Document by the German Federal Environment Agency on the new OECD Guideline 209 "Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and ammonium Oxidation)"