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Gewässerrandstreifen: Zwischen Anspruch und Realität

Durch intensive Landwirtschaft gelangen Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel in die Gewässer. Das führt zu einer Verschlechterung der Wasserqualität und zu Artenverlust. Gewässerrandstreifen können bis zu 90% der Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe zurückhalten. Ein effektiver Gewässerschutz kann nur durch ausreichend breite Randstreifen und weniger Chemikalieneinsatz erreicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Gewässerrandstreifen und warum benötigen wir sie überhaupt?

Gewässerrandstreifen sind die Bereiche der Ackerfläche, die ein Gewässer säumen. Sie halten Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in die Gewässer zurück und wirken so als Pufferzone. Sie bilden eine Barriere von der landwirtschaftlichen Fläche zum Gewässer und reduzieren Nährstoff -, Pflanzenschutzmittel - und Sedimenteinträge. Diese Einträge können bei Regen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in angrenzende Flüsse und Bäche gespült werden. Zudem tragen Gewässerrandstreifen zu einer verbesserten Versickerung von Wasser in den Boden bei. Dabei spielt der naturnahe Bewuchs mit einer Krautschicht, Sträuchern und Bäumen eine große Rolle. Bäume beschatten zusätzlich die Gewässer. Fehlen diese, heizen sich die Gewässer im Sommer stark auf, was die Sauerstoffbedingungen und damit die im Gewässer lebende Tiere zusätzlich negativ beeinflusst.

Zustand und Belastung unserer Gewässer

Derzeit erreichen nur  9 Prozent unserer Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand (). 77  Prozent aller Gewässer sind durch Einträge von Nährstoffen, wie Stickstoff und Phosphor oder durch Pflanzenschutzmittel belastet. Ein Großteil davon erfolgt durch die Landwirtschaft.

Stickstoff und Phosphor sind wichtig für das Wachstum der Ackerpflanzen und werden bei der Düngung aufgebracht. Gelangen Düngemittel in Gewässer, können sie zu einem erhöhten Algenwachstum (Eutrophierung) und Sauerstoffdefiziten führen.

Außerdem werden Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Agrarschädlingen  oder Krankheiten  ausgebracht. Diese können im Gewässer alle aquatischen Lebewesen unmittelbar langfristig oder auch letal schädigen.

Regelung und Vorgaben

Das Anlegen von Gewässerrandstreifen entlang von Gewässern wird durch verschiedene rechtliche Regelungen bestimmt. Welche Bestimmungen gelten, hängt zum einen von Kriterien wie der Lage des Gewässers und der Neigung des anstehenden Hangs ab, zum anderen ist entscheidend, welche der folgenden gesetzlichen Regelungen gilt:

  1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gemäß § 38 des WHG „…dienen Gewässerrandstreifen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen (vorwiegend Landwirtschaft). Der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerrandstreifen ist die Entfernung zwischen Mittelwasserlinie oder Böschungsoberkante eines Gewässers und der anstehenden Nutzfläche. Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. Behörden können anlassbezogen die Breite verringern oder erweitern. …“

        Kurzum: Ein Abstand von fünf Metern zum Gewässer            ist einzuhalten,

        aber in einigen Bundesländern kann der Streifen                  schmaler sein.

  1. Düngeverordnung (DüV): Laut DüV muss ein Abstand von mindestens vier Metern zum Gewässer eingehalten werden, wenn es um das Düngen geht. Wenn das Wasserrecht strengere Regeln hat, gelten diese. Diese Breite kann sich bei erhöhter anstehender Hangneigung erweitern.

        Kurzum: In einem Abstand von vier Metern darf kein Dünger verwendet werden.

  1. Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV): Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nicht innerhalb von zehn Metern zum Gewässer angewendet werden. Ausgenommen sind kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (wie beispielsweise Entwässerungsgräben). Dieser Abstand kann auf fünf Meter verringert werden, wenn der Gewässerrandstreifen ganzjährig begrünt ist.

        Kurzum: Der Mindestabstand für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist zehn Meter, kann aber bei einer dauerhaft begrünten Fläche auf fünf Meter reduziert werden.

  1. EU-Agrarsubventionen (GAP): Um EU-Förderungen zu erhalten, müssen Landwirtinnen und Landwirte Umweltstandards einhalten. Dazu gehört das Anlegen eines drei Meter breiten Pufferstreifens (Gewässerrandstreifen) an Gewässern, auf dem keine Pflanzenschutzmittel oder Dünger verwendet werden dürfen.

         Kurzum: Für EU-Subventionen muss ein drei Meter breiter Streifen ohne Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel entlang des Gewässers vorhanden sein.

  1. Pflanzenschutzgesetz (PflSchG): Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nur unter festgelegten Bedingungen entlang von Gewässern verwendet werden. Für einzelne Mittel können auch zusätzliche Maßnahmen wie das Anlegen von bis zu 20 Meter breiten Pufferstreifen (Gewässerrandstreifen) verlangt werden. Wenn Anbautechniken wie Mulch- oder Direktsaat verwendet werden, sind oft Ausnahmen von diesen Regeln möglich.

        Kurzum: Risikominderungsmaßnahmen nach PflSchG können bestehende Regelungen zu Gewässerrandstreifen spezifizieren

Diese Regeln sollen die Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen und somit den Schutz der Gewässer sicherstellen. Das folgende Schaubild (abgeändert von Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2024) zeigt, wie kompliziert die gesetzlichen Regeln bei einer Hangneigung von weniger als 5 Prozent sein können. Diese Komplexität entsteht, weil mehrere Gesetze gleichzeitig gelten (z.B. Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz). Außerdem gibt es in einigen Fällen Ausnahmen, die die einheitlichen Schutzziele abschwächen können. Eine ausführliche Dokumentation der gesetzlichen Regelungen wurde durch das Umweltbundesamt veröffentlicht.

Schaubild der Regelungen der verschiedenen Gesetze im Bezug auf Gewässerrandstreifen Schaubild der Regelungen nach DüV, WHG und NWG

Schaubild der Regelungen nach DüV, WHG und NWG (Düngungsverbot an Gewässern auf Flächen mit Hangneigung < 5%). Abgeändert nach Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2024 (Stand 01.03.2024).

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Gewässerrandstreifen in der Praxis

Die Gewässerrandstreifen gehören meist privaten Eigentümern z.B. Landwirtinnen und Landwirten. Diese Fläche gilt demnach als landwirtschaftliche Fläche. Sie darf jedoch nach den derzeitig gültigen Gesetzen nicht für den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen genutzt werden, wenn diese gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die Fläche des Gewässerrandstreifens muss alle fünf Jahre gepflügt (umgebrochen) werden, um den Status einer landwirtschaftlichen Fläche nicht zu verlieren.

Die Breite des Gewässerrandstreifens kann je nach Größe des Gewässers und Bundesland zwischen 1 und 10 Metern variieren (siehe Abbildung 2 als Beispiel für verschiedene Breitenvorgaben). Natürlich können Gewässerrandstreifen auch freiwillig weiter ausgedehnt werden.

Darstellung gesetzliche Grundlagen von Gewässerrandstreifen Exemplarische/beispielhafte Darstellung gesetzl. Vorgaben für die Breite von Gewässerrandstreifen
Quelle: Philipp Vormeier/UBA

Pflanzenschutzmittel in Kleingewässern

Eine bundesweite Untersuchung der Belastung von Kleingewässern in landwirtschaftlichen Gebieten hat gezeigt, dass in über 85 Prozent der Kleingewässer die Grenzwerte von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen mehrfach überschritten werden; 80 Prozent der Tier- und Pflanzengemeinschaften in diesen kleinen Gewässern befinden sich in einem schlechten Zustand. Dies bestätigt die Ergebnisse zum Gewässerzustand der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Wie effektiv sind Gewässerrandstreifen

Mehrfach wurde in wissenschaftlichen Studien gezeigt, dass Gewässerrandstreifen bei ausreichender Breite sehr wirksam Stoffeinträge reduzieren und so zum Gewässerschutz beitragen. Sie können bis zu 90 Prozent der Pflanzenschutzmittel, 70 Prozent der Nährstoffe und 85 Prozent des Sedimenteintrags verhindern. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Pflanzenbewuchs auf den Gewässerrandstreifen : Je dichter die Vegetation, desto mehr Stoffe werden aufgehalten.

Es gibt Faktoren, die die Effektivität der Gewässerrandstreifen beeinträchtigen. So gibt es häufig Lücken, etwa durch kleine Gräben an den Feldern, die nach Regen Dünger und Schadstoffe mit dem Wasser ungefiltert in die Gewässer leiten.

Bei Starkregen können die Randstreifen außerdem durchbrochen werden, wodurch sich Erosionsrinnen bilden. So gelangen große Mengen an Nährstoffen und Sedimenten in kurzer Zeit in die Flüsse. Untersuchungen zeigen, dass selbst fünf Meter breite Randstreifen in solchen Fällen nicht ausreichen. Fachleute empfehlen deshalb, die Randstreifen breiter anzulegen, um die Schutzwirkung zu verbessern.

Gewässerkorridore – Synergien nutzen

Die gewässerschonendste Lösung sind Gewässerkorridore. Im Gegensatz zu Gewässerrandstreifen sind Gewässerkorridore jene Bereiche entlang von Flüssen, die landwirtschaftlich nicht genutzt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass kein Umbruch stattfindet, sich die Vegetation bildet und beschattete Bereiche entstehen. Damit wird dem Fluss Raum gegeben, sich frei zu entwickeln. Sie bieten viele Vorteile: Sie schützen Gewässer vor Verschmutzung, fördern die Artenvielfalt und helfen bei der Anpassung an den Klimawandel. Ein weiterer Vorteil ist die Rückhaltung von Sedimenten, die die Stabilität der Gewässer unterstützt. Zudem fördert sie die Entwicklung natürlicher Strukturen und Vegetation, schafft hochwertige Lebensräume, verbessert die Beschattung der Gewässer und ermöglicht die Wiederanbindung von Auen, was den Wasserrückhalt in der Landschaft sowie die Verbesserung der Bodenfunktionen fördert. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, Flächen für Gewässerentwicklung in großem Umfang zurückzugewinnen.

Foto eines Baches mit einer Einzeichnung von zehn Metern beidseitig Gewässerkorridor. Beidseitig zehn Meter breite Gehölzstreifen an der Helme (Thüringen)
Quelle: Georg Lamberty / Planungsbüro Zumbroich

Empfehlungen für eine wirksame Praxis

Durch den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen verfehlt Deutschland seine geltenden Umweltziele sowie die der EU. Gewässerrandstreifen als letzte Barriere reichen in ihrer derzeitigen gesetzlich geregelten Ausführung daher nicht aus, um den guten ökologischen Zustand für das gesamte Gewässernetz in den nächsten Jahren erreichen zu können. Für einen effektiveren Schutz vor Einträgen sollte die Breite der Gewässerrandstreifen vereinheitlicht und im Sinne der Gewässerentwicklungskorridore erweitert werden.

Zudem ist eine effizientere und verringerte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln eine wirksame Maßnahme, die an der Quelle der Belastungen ansetzt. Diese wird auch vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefordert.

Eine verringerte Ausbringung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit einer gesicherten Flächenbereitstellung für den Schutz und die Entwicklung unserer Gewässer können zukünftig nicht nur zur Erreichung der geforderten Umweltziele führen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und einer lebenswerten giftfreien Landschaft leisten.

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