In den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Badewasserkommission sowie im technischen Regelwerk (DIN 19643-2012) sind Parameter für die mikrobiologische Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwassers angegeben. Darin enthalten sind auch Anwendungskriterien wie Untersuchungshäufigkeiten, Angaben zur Probennahme und zu den Nachweisverfahren. Schließlich gibt es Hinweise auf Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte beziehungsweise bei Nichteinhaltung von Anforderungen. Diese Empfehlungen stellt das UBA den Badbetreibern sowie den Gesundheitsbehörden als Handlungsgrundlage zur Verfügung.
Auf der Grundlage eigener Forschungsarbeiten und Laboruntersuchungen ist das UBA an der Erarbeitung der genannten Empfehlungen beteiligt und arbeitet in Arbeitsausschüssen zur Erstellung von technischen Regeln (z. B. DIN, DVGW) mit. Dabei werden spezielle Untersuchungen zur Auswahl der mikrobiologischen Überwachungsparameter und der Festlegung von Grenzwerten und Anforderungen auf der Basis von Risikoschätzungen durchgeführt. Sie werden als fachliche Beratung dem BMG, dem BMUB und den Länderbehörden zur Verfügung gestellt.
Bei der Erarbeitung von Normen und Empfehlungen für mikrobiologische Untersuchungsverfahren sowohl für Überwachungsparameter (Indikatormikroorganismen wie E. coli) als auch für Krankheitserreger (z.B. Legionellen, Pseudomonas, Parasitendauerformen) arbeitet das UBA ebenfalls in den entsprechenden Gremien (DIN, CEN, ISO) mit. Eine Übersicht zu den DIN-Normen für die mikrobiologische Wasseruntersuchung gibt der Normenausschuss Wasserwesen des DIN.