Maßnahmen sind zentral für das Erreichen der Ziele im Gewässerschutz. Sie fördern die Biodiversität in Flüssen und Seen, dienen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, sorgen für einen natürlichen Hochwasserschutz und schützen die Meere vor Belastungen aus dem Binnenland.
Maßnahmenprogramme sind ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Sie lassen sich verschiedenen Schwerpunkten zuordnen:
Hydromorphologische Belastungen reduzieren
Die Hydromorphologie umfasst die Gewässerstruktur, die Durchgängigkeit und den Wasserhaushalt. In 83 Prozent aller Oberflächengewässer sind Maßnahmen zur Reduzierung der hydromorphologischen Belastungen geplant. Ein großer Teil dieser Maßnahmen soll bereits bis 2027 umgesetzt werden. Auch über 2027 hinaus werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Gewässer umgesetzt.
Diffuse Stoffeinträge verringern
Diese Verringerungen sollen vorwiegend die weitreichende Eutrophierung (Nährstoffüberversorgung) der Gewässer verhindern und die Verschmutzung durch Schadstoffeinträge reduzieren. In 55 Prozent der Oberflächengewässer sind dafür Maßnahmen bis 2027 geplant. Vorrangig hierbei ist die Verminderung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Stoffeinträge über die Luft, wie Quecksilber, stellen eine weitere erhebliche Belastung in Oberflächengewässern dar. Verringerungen an dieser Stelle können nur durch spezifische Politik- und Umweltbereiche erreicht werden, insbesondere der Energiesektor ist hierbei gefragt.
Stoffeinträge aus Punktquellen reduzieren
Die Reduzierung von Stoffeinträgen aus Punktquellen – beispielsweise aus kommunalen oder industriellen Kläranlagen – ist in 24 Prozent der Oberflächengewässer geplant. Auch bei den Punktquellen soll der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen deutlich reduziert werden. Das wird vor allem mit Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen sowie bei der Verbesserung der Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser erreicht.
Mit Wasserentnahmen achtsam umgehen
Für den Zeitraum 2022 bis 2027 sind acht Prozent aller Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus Wasserentnahmen geplant. Hierbei handelt es sich zumeist um Maßnahmen für eine ökologische Mindestwasserführung. Diese Maßnahmen dienen oftmals ebenfalls der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, da in Zukunft regional mit einem sinkenden Wasserangebot zu rechnen ist.
Fazit
Der Maßnahmenbedarf für die Erreichung der Ziele im Gewässerschutz ist groß. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zum „Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (BBD)“, zum Dialogprozess „Forum Fischschutz“ und die „Renaturierungsplattform“ des Umweltbundesamtes mit zahlreichen Beispielen von erfolgreichen Umsetzungsbeispielen aus der Praxis
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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