Überwachung
Die Überwachung sowie die Bewertung erfolgen nach harmonierten und abgestimmten Verfahren und Methoden. Wichtige Kriterien sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Basis jeder Bewertung ist eine regelmäßige Gewässerüberwachung. Negative oder positive Trends des Gewässerzustands können so erkannt werden. Dadurch kann das UBA wichtige Hinweise zu Zustandsänderungen geben und Handlungserfordernisse zur Verbesserung der Situation erarbeiten.
Bewertung
Mit Einführung EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde die Bewertung des „ökologischen Zustands“ unter Einbeziehung von biologischen, hydromorphologischen und chemisch-physikalischen Komponenten eingeführt.
Der „chemische Zustand“ beschreibt in den Klassen „gut“ oder „schlecht“, ob relevante Schadstoffe in zu hohen Konzentrationen vorliegen.
Das UBA fasst regelmäßig die Bewertungsergebnisse der Bundesländer zur Darstellung des Gewässerzustands in Deutschland zusammen. Chemische und ökologische Bewertungsgrundlagen sowie die Gewässerstruktur werden erläutert und unterschiedliche Messnetze des chemischen Monitorings aufgezeigt. Um die Gewässerbewertung zukunftsfähig zu machen, arbeiten wir am UBA ständig an der Entwicklung neuer Verfahren und Methoden.