Auf Grundlage des Artikels 29 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG-AbfRRL) sowie Paragraf 33 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurde in Deutschland am 31.07.2013 das erste deutsche Abfallvermeidungsprogramm des Bundes, welches unter Beteiligung der Länder erarbeitet wurde, verabschiedet. Die wissenschaftlich-technischen Grundlagen dafür wurden im Rahmen von verschiedenen Forschungsvorhaben erarbeitet. Dazu gehörte auch die Auseinandersetzung mit Indikatoren, die eine kontinuierliche Messung des Abfallvermeidungserfolges ermöglichen.
Mit dem Abfallvermeidungsprogramm (AVP) aus dem Jahr 2013 wurden damit erstmals systematisch und umfassend Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst. Flankierend wurde ein Dialogprozess zur Abfallvermeidung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Beteiligten durchgeführt.
Gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2008/98/EG sowie § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das AVP alle 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Dass AVP wurde daher 2019 erstmals evaluiert und in Zusammenarbeit mit den Ländern 2021 fortgeschrieben. Die Fortschreibung des AVP fokussiert dabei auf bestimmte Stoffströme und Konzepte der Abfallvermeidung und adressiert nunmehr Vermeidungsmaßnahmen, die sich an private Akteure, an die Wirtschaft und auch an öffentliche Einrichtungen richten.
Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich damit, die Abfallvermeidung in den unterschiedlichsten Stoffströmen und Handlungsfeldern zu adressieren, u.a. bei der Vermeidung von Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen, Textilien aber auch im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie zum Rechts auf Reparatur, beim Ökodesign oder beim Nachhaltigen Konsum.
Ein Schwerpunkt bei der Abfallvermeidung liegt auf der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert deshalb, die jährlichen Mengen an Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission (EU-KOM) zu berichten sowie die Ergebnisse auszuwerten. Die Länder sollen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen in allen Stufen der Lebensmittelkette ergreifen. Die Zusammenarbeit erfolgt ressortübergreifend. Das federführende Bundesumweltministerium hat das UBA mit dem Monitoring der Lebensmittelabfälle und deren jährlicher EU-Berichterstattung beauftragt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist für die Entwicklung und Umsetzung von abfallvermeidenden Maßnahmen bei Lebensmittelabfällen und die Erreichung der vorgegebenen Reduktionspotentiale zuständig. Den Rahmen für entsprechende Initiativen und Aktivitäten bildet die Nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung.
Darüber hinaus ist das UBA auch verantwortlich für die europäischen Berichterstattungen zur Wiederverwendung von Produkten, die es ermöglichen, Erfolge messbarer zu machen.
Was in den einzelnen Bundesländern zur Abfallvermeidung passiert, erfahren Sie hier.
Um eine konsistente Weiterentwicklung des AVP im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den weiteren getroffenen strategischen Zielsetzungen auf nationaler und europäischer Ebene zu gewährleisten, wird gegenwärtig eine Evaluierung der Fortschreibung des AVP durchgeführt.