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Abfallvermeidung
Abfallvermeidung ist ein prioritäres Handlungsfeld der Kreislaufwirtschaft und umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Zielsetzungen. Die Abfallrahmenrichtlinie sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzen hierfür den rechtlichen Rahmen. Auf politischer Ebene werden die Zielvorgaben im Rahmen von Abfallvermeidungsprogrammen konkretisiert und weiter ausgeführt.
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