Bewertungskriterien

Inhaltsverzeichnis

 

Die neue Europäische-Badegewässerrichtlinie zur Beurteilung der Badegewässerqualität

Für die Qualitätseinstufung von Badegewässern werden Daten aus den letzten vier Jahren (2009-2012) herangezogen. In Deutschland wurde in der Badesaison 2008 mit der Überwachung nach der neuen Richtlinie begonnen. So konnten erstmalig nach Ende der Badesaison 2011 die ermittelten Daten nach dem neuen Schema ausgewertet werden. Für die Jahre 2008 bis 2010 galt eine Übergangsregelung, um den jährlichen EU-Bericht herausgeben zu können.

 

Welche Neuerungen gibt es gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie ab der Badesaison 2011?

Es gibt vier neue Qualitätseinstufungen für Badegewässer:

  • ausgezeichnet,
  • gut,
  • ausreichend,
  • mangelhaft.

Aufgrund der ganz neuen Form der Datenauswertung sind die neuen Qualitätseinstufungen nur bedingt mit den bis zur Badesaison 2010 durchgeführten Qualitätseinstufungen vergleichbar. Für einen ungefähren Vergleich wird die bisherige Einstufung "Leitwert eingehalten" der Qualitätsstufe "ausgezeichnet" und die bisherige Einstufung "Grenzwert eingehalten" den Qualitätsstufen "gut" und "ausreichend" gleichgesetzt.
Neue oder durch Managementmaßnahmen veränderte Badegewässer erhalten erst nach vier Jahren eine Qualitätseinstufung. In diesen vier Jahren werden sie als "neu" oder "mit Veränderung" eingestuft. Die Einstufung als "unzureichend beprobt" erfolgt dann, wenn die Aufsichtsbehörden nicht alle Proben zu festgelegten Zeiten gezogen haben.

Einheitliche Symbole

Über die Wasserqualität informieren europaweit einheitliche Symbole, die gut sichtbar am Badegewässer ausgehängt werden.

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Auswertung über Perzentile

Die Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende Badegewässer in den Tabellen der EU-Badegewässerrichtlinie beziehen sich auf mindestens 16 Messwerte aus vier Jahren. Sie werden mittels einer mathematischen Formel ausgewertet. Die Auswertung geht von einer Wahrscheinlichkeitsverteilung, das heißt von einer log-normalen Verteilung (siehe rote Glockenkurve in der Abbildung) der Werte aus. Aus diesen Werten wird das 90ste oder 95ste ⁠Perzentil⁠ der Kurve (also die Konzentration, unterhalb der sich 90 oder 95 Prozent aller Werte befinden) berechnet und zur Beurteilung herangezogen.

Leider wird in der Tabelle der EU-Richtlinie für ausgezeichnete und gute Badegewässer das 95ste Perzentil verwendet und für ausreichende Badegewässer das 90ste Perzentil. Dadurch liegen die einzuhaltenden Werte für ausreichende Badegewässer in der Tabelle unter den Werten für gute Badegewässer.

Umgerechnet auf das 95ste Perzentil ergeben sich für die ausreichende Qualität circa doppelt so hohe Werte wie in der EU-Richtlinie (700 KBE/100 ml für intestinale Enterokokken und 1800 KBE/100 ml für E. coli).
Ein großes Problem bei dieser Art der Auswertung über vier Jahre ist, dass einzelne aktuelle Messwerte nur bedingt zur Darstellung der Wasserqualität geeignet sind.

Auswertungsmodell
Badegewässerqualität: Auswertung über Perzentile (Log-Normalverteilung)

Die Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende Badegewässer in den Tabellen der EU-Badegewässerrichtlinie beziehen sich auf mindestens 16 Messwerte aus vier Jahren. Sie werden mittels einer mathematischen Formel ausgewertet. Die Auswertung geht von einer Wahrscheinlichkeitsverteilung, dass heißt von einer log-normalen Verteilung (siehe rote Glockenkurve in der Abbildung) der Werte aus. Aus diesen Werten wird das 90ste oder 95ste Perzentil der Kurve (also die Konzentration, unterhalb der sich 90 oder 95 Prozent aller Werte befinden) berechnet und zur Beurteilung herangezogen.

Quelle: Wiedemann
 

Unterschiedliche Beurteilung von Binnen- und Küstengewässern

Nach der neuen Europäischen Richtlinie werden Binnengewässer weniger streng beurteilt als Küstengewässer. Dies ist wissenschaftlich umstritten, wurde aber so festgelegt. Demnach erreichen nur noch 80,4 Prozent der beurteilten Küstenbadegewässer eine ausgezeichnete Qualität gegenüber 92,7 Prozent der Binnengewässer.

In der Praxis führt diese unterschiedliche Beurteilung teilweise zu schwer verständlichen Unterschieden bei der Qualitätseinstufung: Badegewässer in der Nähe von Flussmündungen in die Nord- oder Ostsee werden als Küstenbadegewässer betrachtet und strenger beurteilt als Badegewässer, die sich nur wenige Kilometer weiter landeinwärts befinden. So kann es passieren, dass bei vergleichbaren Messergebnissen ein Flussbadegewässer nahe der Küste nur als mangelhaft, ein anderes – etwas weiter landeinwärts – aber als ausreichend beurteilt wird.

 

Badegewässerprofile

Die regelmäßige Untersuchung der Wasserqualität der Badegewässer ist aber nur ein Instrument, um den Schutz der Badenden vor Verunreinigungen zu erreichen. Das Umweltbundesamt begrüßt daher, dass nach der neuen Richtlinie zusätzlich ein aktives Management der Badegewässer gefordert wird. Die Bundesländer haben für jedes ihrer Badegewässer ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt. Dieses zeigt – unter anderem – alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, sowie mögliche Probleme mit ⁠Cyanobakterien⁠ (Blaualgen) auf. So können mögliche Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und entsprechende Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Die Badegewässerprofile sind über die Internetseiten der Bundesländer abrufbar.

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Schlagworte:
 Badewasserqualität  EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG