Badegewässer

Badesee mit Baumstamm zum Sitzen im Bildvordergrund.zum Vergrößern anklicken
Nicht alle Badestellen sind so idyllisch.
Quelle: Alexandra Schmidt / Umweltbundesamt

Badegewässer sind Seen, Flüsse und die Küsten von Nord- und Ostsee. Im Unterschied zu künstlich angelegten Schwimm- und Badebecken sind sie also Gewässer oder Teile davon, die am natürlichen Wasserkreislauf teilhaben. In Deutschland gibt es rund 2.000 offiziell gemeldete Badegewässer.

Baden in freier Natur ist gesund, birgt aber auch Risiken. So gibt es in Badegewässern Strömungen, Untiefen und Pflanzen, die zu Badeunfällen mit oft tödlichen Folgen führen können. Außerdem sind natürliche Gewässer nicht nur zum Baden da, sondern werden auch anderweitig genutzt. Hierbei kann es zu einer Verschmutzung des Wassers z.B. durch Abwassereinleitungen oder Abschwemmungen aus landwirtschaftlichen Flächen kommen. Anders als allgemein angenommen, entfernen Kläranlagen die Krankheitserreger aus menschlichen Fäkalien zudem nur zum Teil. Krankheitserreger können unter anderem zu Durchfallerkrankungen oder Augen- und Ohreninfektionen führen. Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft können außerdem zur gesundheitsschädlichen Vermehrung von ⁠Cyanobakterien⁠ (Blaualgen) beitragen.

Die Qualität der Badegewässer wird daher regelmäßig durch die Bundesländer überwacht. Zur Beurteilung der Badegewässer aus hygienischer Sicht gibt es bereits seit 1976 die Europäische Badegewässerrichtlinie, die im Jahr 2006 novelliert wurde.

Das Umweltbundesamt trägt dazu bei, die Badenden vor Infektionen durch Krankheitserreger zu schützen:

  • Es bewertet das Infektionsrisiko in Badegewässern.
  • Es erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für die Festsetzung mikrobiologischer Grenzwerte im Badegewässer- und Abwasserbereich (gemäß Infektionsschutzgesetz).
  • Es entwickelt Konzepte, um einer Weiterverbreitung der durch Wasser übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, sie zu erkennen und zu verhindern (gemäß Paragraf 40 des Infektionsschutzgesetzes).
  • Es forscht in Laboren und arbeitet theoretisch an hygienisch-mikrobiologischen Fragestellungen im Badegewässerbereich zur Vorsorge vor Erkrankungen.
  • Es entwickelt und standardisiert Methoden zum Nachweis von Krankheitserregern in Badegewässern und Abwassereinleitungen.
  • Es koordiniert national und international die Entwicklung und Erprobung von mikrobiologischen Nachweisverfahren im Badegewässerbereich.
  • Es koordiniert und prüft die Badegewässerdaten aus den Bundesländern und stellt sie der EU-Kommission und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Badegewässer  Baden  Infektionsschutzgesetz  Infektionen  Grenzwerte  Badegewässerdaten  Cyanobakterien