Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5)

Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF
- Zwischen 2010 und 2021 war nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des WHO-Richtwertes ausgesetzt.
- Für den Gesundheitsschutz sind umfangreiche Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland unbedingt erforderlich.
- Neue EU-Grenzwerte für Feinstaub, die im Rahmen der Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030 gelten sollen, sollen sich an den neuen Richtwerten der WHO orientieren.
Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über das Atemwegssystem aufgenommen. Je nach Größe dringen sie unterschiedlich tief in die Atemwege ein. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe „Feinstaub“).
Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der Atmosphäre durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.
Der Indikator erfasst die Belastungssituation in Deutschland auf Basis der Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher ist davon auszugehen, dass der hier verwendete Ansatz die Belastungssituation tendenziell unterschätzt.
Im gesamten Betrachtungszeitraum war annähernd die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für die PM2,5-Fraktion ausgesetzt. Dieser beträgt 5 µg/m³ im Jahresmittel. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist im Vergleich von 2010 und 2021 leicht von 81,7 Mio. auf 83,2 Mio. Personen angestiegen. Dies ist jedoch auf die Zunahme der Gesamtbevölkerung über diesen Zeitraum hinweg zurückzuführen.
Maßnahmen zur Emissionsminderung , insbesondere im Verkehr, haben während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt. Ein weiterer Rückgang der Belastung ist vor allem durch die Maßnahmen des nationalen Luftreinhalteprogrammes zu erwarten (BReg 2019). Bei Umsetzung dieser Maßnahmen (insbesondere dem „Kohleausstieg“ und Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 deutlich reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitgreifendere Maßnahmen erforderlich, um die Feinstaubkonzentrationen erheblich stärker abzusenken und den Richtwert der WHO möglichst weitgehend einzuhalten.
Mit der EU-Luftqualitäts-Richtlinie wurde für die Feinstaubfraktion PM2,5 ein Grenzwert von 25 µg/m³ im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgeschrieben (EU-RL 2008/50/EG). Dieser Wert wurde in Deutschland in den letzten Jahren nicht mehr überschritten. Aktuell wird die Richtlinie jedoch überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM2,5 ab 2030 von 10 µg/m³ im Jahresmittel diskutiert.
Für den Indikator werden Modelldaten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit PM2,5-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des UBA kombiniert und auf die gesamte Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden für den Indikator nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsdichte kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kallweit et al. 2013 beschrieben.