Zwischen 2010 und 2023 war nahezu die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen WHO-Richtwerts für PM2,5 (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit von 81,7 Mio. auf 83,1 Mio. Personen angestiegen, bedingt durch das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-Exposition oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 0,1 Mio. Personen in 2023 zurück (entsprechend ca. 0,1 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben.
Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in Deutschland u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität), können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken.
Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM2,5 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, was dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.