Ziele des Blauen Bandes
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen und Vernetzung der Lebensräume Fluss-Ufer-Aue
- Bis 2035: 15% der Auen an Bundeswasserstraßen sollen ihre naturtypische Funktion zurückerhalten, renaturierte Bundeswasserstraßen sollen zentrale Elemente für das aktive Naturerleben der Menschen werden
- Bis 2050: Nebenwasserstraßen und Teile des Kernnetzes in den länderübergreifenden Biotopverbund aufnehmen, nicht mehr benötigte Infrastruktur in Verbindung mit Renaturierung zurückbauen
Das UBA arbeitet an den Grundsätzen der Maßnahmenbewertung und –priorisierung für eingereichte „Blaue-Band-Maßnahmen“ mit. Ferner konzentriert sich das UBA auf Begleitforschung und Monitoring. Hier setzt sich das UBA für die Einbindung des verbandlichen Naturschutzes ein und fördert den NABU in dem Projekt „Ein Blaues Band für Deutschland“, das ein Konzept für die Aller testet. Für Verbesserungen an den Bundeswasserstraßen sehen wir Maßnahmenbedarf nach WRRL, wie z.B. Uferrenaturierungen, Strukturmaßnahmen, Anschluss von Altwässern und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Hierzu sorgt das UBA für eine engere Verbindung zu den Bundesländern.
Der Renaturierungsbedarf an Bundeswasserstraßen ist hoch
- Verbesserung des Biotopverbundes an 44% der Bundeswasserstraßen. An diesen Abschnitten fehlen naturnahe Gewässerstrukturen nahezu vollständig.
- Die verbliebenen Flussauen der Bundeswasserstraßen sind im deutlich bis stark veränderten Zustand. Wiederherstellung naturnaher Uferstrukturen, Verbesserung der „Quer“-Vernetzung, Extensivierung der Landnutzung sind erforderlich.
- Über 75% der Auen an Bundeswasserstraßen sind durch den Bau von Deichen vom Fluss abgetrennt. Durch Flussvertiefungen, ufernahe Dämme und lokale Hochwasserschutzmaßnahmen werden viele verbliebene Auen von kleineren Hochwassern nicht mehr erreicht
Nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial der Bundeswasserstraßen überwiegend nur mit „unbefriedigend“ bewertet. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung erforderlich. Dies ist mit der Änderung des Bundeswasserstraßengesetz möglich.
Am 09.Juni 2021 ist eine Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes in Kraft getreten, bei dem der Bund die hoheitliche Aufgabe übernimmt, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch an den Bundeswasserstraßen umzusetzen. Damit kann die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes künftig nicht nur bei Unterhaltungsprojekten, sondern auch bei größerem Ausbau und bei Renaturierungen im Blauen Band aktiv Maßnahmen umsetzen. Somit sind die Weichen für die Umsetzung gestellt, um nun auch endlich an den großen Flüssen in Deutschland Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Bedingungen umzusetzen.
Das Bundesprogramm kann bei einer anspruchsvollen Umsetzung beispielgebend für die Verknüpfung von Natur- und Gewässerschutz sein. Hierfür dürfen Blaue Band Projekte nicht an Grenzen der Gewässer oder der Zuständigkeit einzelner Akteure enden. Die Maßnahmen müssen zu einer tatsächlichen funktionalen Verknüpfung von Fluss und Aue führen.
Seit dem Start des Programms wurden über 30 unterschiedliche Projekte bewilligt. Eine interaktive Projektkarte kann hier eingesehen werden.