Ökologischer Zustand der Übergangs- und Küstengewässer Nordsee

Für die Bewirtschaftungspläne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde der ökologische Zustand in den Übergangs- und Küstengewässer der Nordsee anhand der biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos bewertet. Keiner der 28 Wasserkörper erreichte 2021 den „guten Zustand“. Hohe Nährstoffbelastungen werden dafür als Hauptursache angesehen.

Inhaltsverzeichnis

 

Ergebnisse der Zustandsbewertung

Nach vorläufigen Einschätzungen des ökologischen Zustandes der deutschen Übergangs- und Küstengewässer der Landesbehörden von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg wurden im Jahr 2008 erstmals in der Europäischen Union (EU) abgestimmte Bewertungsverfahren angewendet. In den Jahren 2015 und 2021 folgten weitere Bewertungen nach abgestimmten und verbesserten Verfahren. Die letzte Bewertung stufte von 28 Wasserkörpern 15 als „mäßig“, 9 als „unbefriedigend“ und 4 ⁠Wasserkörper⁠ als „schlecht“ ein (siehe Karte „Ökologischer Zustand/Ökologisches Potenzial in den Übergangs- und Küstengewässern der Nordsee“). Keiner der Wasserkörper erreichte den guten oder sehr guten Zustand.

Insgesamt wird der „gute ökologische Zustand“ in den Übergangs- und Küstengewässern der Nordsee weiterhin verfehlt. Dies resultiert überwiegend aus dem übermäßigen Eintrag von Nährstoffen über die Flüsse, der küstennah zu Eutrophierungseffekten führt. Die Zielverfehlung ist im Ostfriesischen Wattenmeer durch hohe Nährstoffeinträge aus der Elbe und der Ems größer als im Nordfriesischen Wattenmeer.

Die Auswirkungen auf die Mikroalgen (Phytoplankton), Großalgen und Blütenpflanzen (Makrophyten) und auf wirbellose Bodentiere (⁠Makrozoobenthos⁠) waren der Hauptgrund für das Verfehlen des „guten Zustands“ (siehe Abb. „Ökologische Zustandsbewertung der Wasserkörper in den Küsten- und Übergangsgewässern der Nordsee“). Am besten fiel die Bewertung für das Makrozoobenthos aus. 39% der Wasserkörper erreichten den „guten Zustand“, 7% sogar den „sehr guten Zustand“. Bei den Makrophyten erreichten 18% der Wasserkörper den „guten Zustand“, bei Phytoplankton hingegen wurden nur 4% der Wasserkörper mit einem „guten Zustand“  und 4% mit einem „sehr guten Zustand“ bewertet.

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Entwicklung und Zielerreichung

Die Ergebnisse der Folgebewertung gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2021 zeigen, dass sich gegenüber der letzten Bewertung aus dem Jahr 2015 der ökologische Zustand der Übergangs- und Küstengewässer der Nordsee nicht verbessert hat. Die Ursachen liegen zum einen darin begründet, dass die Übergangs- und Küstengewässer nur mit Zeitverzögerung auf eine Reduktion der Nährstoffeinträge reagieren. Zum anderen reichen die ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffeinträge nicht aus. Insbesondere im landwirtschaftlichen Sektor sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Nährstoffüberschüsse zu senken. Laut WRRL sollten bis zum Jahr 2015 alle Gewässer mindestens in einem „guten Zustand“ sein. Da dieses Ziel verfehlt wurde, gilt es nun den guten ökologischen Zustand der Nordsee bis zum Jahr 2027 mit Hilfe geeigneter Maßnahmen zu erreichen.

 

Bewertungsmethode

Der ökologische Zustand der Übergangs- und Küstengewässer der Nordsee wird in erster Linie an der Ausprägung der biologischen Elemente - den Qualitätskomponenten aus ⁠Fauna⁠ und ⁠Flora⁠ - bemessen. So gibt es für Mikroalgen (Phytoplankton), für Großalgen und Blütenpflanzen (Makrophyten) sowie für wirbellose Bodentiere (⁠Makrozoobenthos⁠) Bewertungsverfahren, die den Zustand der jeweiligen Qualitätskomponente im Vergleich zu einem vom Menschen unbeeinflussten Referenzzustand auf einer fünfstufigen Skala bewerten. Die biologische Qualitätskomponente mit dem schlechtesten Bewertungsergebnis bestimmt die ökologische Zustandsklasse. Bei den biologischen Komponenten geht es in erster Linie um die Untersuchung der Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei empfindliche Arten und Störungsanzeiger. Für ⁠Wasserkörper⁠, die in Folge physikalischer Veränderungen durch Eingriffe des Menschen in ihrem Wesen erheblich verändert worden sind und daher keinen "guten ökologischen Zustand" aufweisen können (die ⁠Übergangsgewässer⁠ Elbe, Weser, Ems), erfolgt die Bewertung des „ökologischen Potenzials“.

Zusätzlich zieht die ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (WRRL) die ⁠Hydromorphologie⁠, flussgebietsspezifische Schadstoffe (zum Beispiel Chlorbenzol, Arsen, Zink) und physikalisch-chemische Parameter (insbesondere Nährstoffe, Sauerstoff, Salzgehalt, Temperatur, ⁠pH-Wert⁠) unterstützend für die Bewertung heran. Hinsichtlich der Hydromorphologie werden in den Übergangs- und Küstengewässern Tidenhub (Unterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser), Wasserhaushalt und Morphologie (Laufentwicklung, Substratbedingungen, Breite, Tiefe, Strömungsgeschwindigkeit, Beschaffenheit der Uferbereiche) bewertet. Nur wenn auch diese Hilfsparameter den „guten“ oder „sehr guten Zustand“ bestätigen, kann diese Bewertung für den ökologischen Zustand übernommen werden.

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Schlagworte:
 Wasserrahmenrichtlinie  Ökologischer Zustand  Biologische Qualitätskomponenten  Eutrophierung