Das Antarktisvertragssystem

Am Südpol wehen die Flaggen der Erstunterzeichnerstaaten des Antarktis-Vertrages vor der amerikanischen Scott-Amundsen-Station.zum Vergrößern anklicken
Am Südpol wehen die Flaggen der Erstunterzeichnerstaaten des Antarktis-Vertrages

vor der amerikanischen Scott-Amundsen-Station.

Quelle: U.S. Antarctic Program/ National Science Foundation/ Public domain/ via Wikimedia Commons

Gelegentlich stößt man auf die Frage, wem eigentlich die Antarktis gehört. Die Antwort darauf ist ganz einfach: Da es in der Antarktis keine indigene Bevölkerung gibt, gehört die Antarktis allen Menschen - als gemeinsames Erbe der Menschheit und doch niemandem speziell! Beide Aspekte sind im Antarktis-Vertragssystem geregelt.

Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Abkommen und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Es sichert in einer Weltregion – deren Landfläche fast anderthalb mal so groß ist wie Europa bis zum Ural – trotz eines noch nicht geklärten und deshalb „eingefrorenen“ Territorialkonflikts seit 60 Jahren den Frieden und ermöglicht eine enge Zusammenarbeit von Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen in den Bereichen Forschung und Umweltschutz.

Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer entsprechenden Seite zum Antarktis-Vertrag.

In den folgenden Jahren kamen folgende weitere Abkommen hinzu:

  • 1964: Vereinbarte Maßnahmen zur Erhaltung der Antarktischen ⁠Fauna⁠ und ⁠Flora⁠ (Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna)
  • 1972: CCAS – Übereinkommen zur Erhaltung der Antarktischen Robben (Convention on the Conservation of Antarctic Seals)
  • 1980: CCAMLR – Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources)
  • 1988: CRAMRA – Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) – Dieses Übereinkommen wurde von einem Großteil der damaligen  Parteien unterzeichnet jedoch von einigen Staaten abgelehnt und in Folge dessen von keinem Staat ratifiziert, deshalb ist es niemals in Kraft getreten. Es wurde drei Jahre später durch das folgende Abkommen ersetzt:
  • 1991 Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) – Das USP trat 1998 in Kraft.

 

Ein internationales Sekretariat für das Vertragssystem 

2004 wurde das Sekretariat des Antarktis-Vertrages (Antarctic Treaty Secretariat, ATS) eingerichtet. Es hat seinen Sitz in Buenos Aires. Das ATS unterstützt die jährlichen Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) – unter anderem durch die Sammlung, Speicherung und Veröffentlichung der ATCM-Dokumente – sowie die Treffen des Ausschusses für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP), erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten und versorgt die Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner mit Informationen über das Antarktis-Vertragssystem und Aktivitäten in der Antarktis.

Staaten, die sich dem Antarktis-Vertragssystem anschließen, implementieren die Abkommen durch eine eigene nationale Gesetzgebung. Die jeweiligen nationalen Regelungen gelten nur für die Bürger*innen des betreffenden Staates. Dadurch haben manche Vertragsparteien schärfere Regelungen als andere, was Aktivitäten in der Antarktis betrifft.

Wie die Umsetzung neuer Forschungsergebnisse, Erkenntnisse oder Maßnahmen von der nationalen Ebene in die internationale antarktische Umweltschutzpolitik funktioniert, können Sie am Beispiel Deutschlands im nachfolgenden Schema sehen.

 

 

Schematische Darstellung, welche Instanzen neue Erkenntnisse, Vorstellungen oder Maßnahmen auf dem Weg von der nationalen Ebene in die allgemeine antarktische Umweltschutzpolitik nehmen müssen.
Der Weg von der nationalen Ebene bis zur allgemeinen antarktische Umweltschutzpolitik

Umsetzung neuer Erkenntnisse, Vorstellungen oder Maßnahmen von der nationalen Ebene in die allgemeine antarktische Umweltschutzpolitik

Quelle: Umweltbundesamt