Der Ausschuss für Umweltschutz (CEP)

In den einzelnen Übereinkommen des Antarktis-Vertragssystems wird jeweils ein Gremium bestimmt, in dem die internationale Arbeit der Vertragsstaaten besprochen und koordiniert wird. Was die ATCM für den Antarktis-Vertrag ist, ist der Ausschuss für Umweltschutz für das Umweltschutzprotokoll.

Artikel 11 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) bestimmt die Bildung eines speziellen Ausschusses für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP), dessen Aufgaben in Artikel 12 des USP genauer definiert werden. Dort heißt es:
„Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vertragsparteien zur Erörterung auf Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen auszuarbeiten, sowie sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm von Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag übertragen werden.“

Der Ausschuss berät unter anderem über die Wirksamkeit, Aktualität und Weiterentwicklung der Maßnahmen und Instrumente des USP sowie über  vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Ausweisung oder Überarbeitung von Schutzgebieten,  das Management von Risiken im Zusammenhang mit nicht-heimischen Arten, die Auswirkungen des Tourismus und nicht-staatlicher Aktivitäten sowie die Reaktionen auf die Folgen des Klimawandels in der Antarktis. Die Diskussionen des CEP orientieren sich an einem Fünf-Jahres-Arbeitsplan, der sich auf Umweltthemen mit hoher Priorität konzentriert. Der Ausschuss trifft sich jährlich im Rahmen der Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (ATCM). Jede Vertragspartei des USP ist berechtigt, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin für die Beratungen zu benennen. Zusätzlich nehmen Beobachter und Beobachterinnen sowie geladene Experten und Expertinnen an den Beratungen teil. Auch im Rahmen der Arbeit des CEP tauschen sich die Vertragsparteien zwischen zwei Treffen in so genannten Intersessional Contact Groups (ICG) aus.

Rolle des Umweltbundesamtes beim CEP

Das ⁠UBA⁠ ist der nationale Ansprechpartner (CEP Contact Point) des Ausschusses für Umweltschutz.

In diesem Gremium arbeitet es aktiv mit und leitete beispielsweise die ICG zur Erstellung von Richtlinien für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Remotely Piloted Aircraft Systems, RPAS) in der Antarktis oder die ICG zur Überarbeitung der allgemeinen und spezifischen Besucherrichtlinien in der Antarktis.

Zur jährlich stattfindenden ATCM erarbeitet das UBA Informations- bzw. Arbeitspapiere (Information Paper bzw. Working Paper), mit denen nationale Vorschläge und neue Erkenntnisse – etwa aus Forschungsprojekten des UBA – in die internationale Umweltschutzpolitik der Antarktis-Vertragsstaaten gelangen. Die Aufgaben für die Zukunft sind klar umrissen: Es wird mehr denn je darauf ankommen, dem wachsenden Nutzungsdruck durch den zunehmenden Tourismus zu begegnen, den ⁠Klimawandel⁠ zu bekämpfen und Schutzgebiete auszuweisen, um die einzigartige ⁠Biodiversität⁠ der Antarktis auch für nachkommende Generationen zu erhalten.

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 Ausschusses für Umweltschutz  Committee for Environmental Protection  CEP  nationale Ansprechpartner  CEP Contact Point