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Der Ausschuss für Umweltschutz (CEP)

In den einzelnen Übereinkommen des Antarktisvertragssystems wird jeweils ein Gremium bestimmt, in dem die internationale Arbeit der Vertragsstaaten besprochen und koordiniert wird. Was die Treffen der Konsultativstaaten für den Antarktis-Vertrag sind, ist der Umweltausschuss für das Umweltschutzprotokoll.

24.07.2013

Artikel 11 des Umweltschutzprotokolls (USP) bestimmt die Bildung eines speziellen Ausschusses für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection - CEP), dessen Aufgaben in Artikel 12 des USP genauer definiert werden.
Dort heißt es:
„Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vertragsparteien zur Erörterung auf Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen auszuarbeiten, sowie sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm von Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag übertragen werden.“

Der Ausschuss berät unter anderem über Maßnahmen im Sinne des USP – deren Wirksamkeit, Aktualität und Verbesserung; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Notfallpläne, Schutzgebiet, Inspektionsverfahren und den Zustand der antarktischen Umwelt.

Der Ausschuss trifft sich jährlich im Rahmen der Treffen der Konsultativstaaten (ATCMs). Jede Vertragspartei des USP ist berechtigt, einen Vertreter für die Beratungen zu benennen. Zusätzlich nehmen Beobachter und geladene Experten an den Beratungen teil. Auch im Rahmen der Arbeit des CEP tauschen sich die Vertragsparteien zwischen zwei Treffen in sogenannten Intersessional Contact Groups (ICG) aus.

Rolle des Umweltbundesamtes beim CEP

Das ⁠UBA⁠ ist der nationale Ansprechpartner (CEP Contact Point) des Ausschusses für Umweltschutz. In diesem Gremium arbeitet es aktiv mit und leitete beispielsweise die ICG zur Erstellung von Yachtrichtlinien in der Antarktis sowie in der kommenden Saison die ICG zur Einschleppung ortsfremder Arten in die Antarktis. Im Rahmen der Arbeit bringt das UBA Vorschläge oder Anträge in Form von zuvor national abgestimmten Informations- oder Arbeitspapieren ein (Information Paper, Working Paper). Auf diese Weise gelangen nationale Vorschläge und neue Erkenntnisse – etwa aus Forschungsprojekten – in die internationale Umweltschutzpolitik der Antarktis-Vertragsstaaten.

Links

  • Webseite des CEP (in Englisch)
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„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 06.12.2013): https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/internationale-aktivitaeten-in-der-um-die-antarktis/der-ausschuss-fuer-umweltschutz-cep