Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr

Die EU begrenzt Schadstoffemissionen von Pkw, leichten und schweren Lkw sowie von Bussen, Zweirädern und auch von vielen Maschinen und Geräten. Internationale Organisationen setzen Standards für Schadstoffemissionen von Schiffen und Flugzeugen.

EU-Gesetzgebung zu Schadstoffemissionen aus Fahrzeugen

Für alle Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder mit Otto- oder Dieselmotoren sowie für alle Baumaschinen, Traktoren, Bahndieselmotoren, Binnenschiffe gibt es Gesetze der Europäischen Union (EU), um die Emissionen von Luftschadstoffen zu begrenzen. In diesen Richtlinien und Verordnungen sind Emissionsgrenzwerte in den Einheiten Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) festgelegt. Darüber hinaus hat die EU in diesen Vorgaben bestimmt, wie geprüft wird, ob Fahrzeuge, Maschinen und Geräte die Vorgaben einhalten.

Pusteblumen am Wegesrand werden von Abgasen aus einem Autoauspuff eingenebelt
Autoabgase belasten Mensch und Umwelt
Quelle: Haramis Kalfar / Fotolia.com

Viele Wege der Schadstoffminderung

Einen Überblick über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der Schadstoffemissionen finden Sie separat für PKW und für leichte Nutzfahrzeuge, für motorisierte Zweiräder, für schwere Nutzfahrzeuge, für Binnenschiffe, sowie für Maschinen und Geräte. Auch die Vorgaben der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO) zu Schadstoffemissionen von Seeschiffen und die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für Flugzeuge stehen zur Verfügung.