Qualität von Badegewässern

In deutschen Badegewässern lässt es sich gut baden. Seit dem Jahr 2001 stuft die Europäische Union die Qualität von mehr als 90 Prozent dieser Gewässer durchgehend als gut oder sehr gut ein. Im Jahr 2021 erreichten 90,4 Prozent aller Badegewässer eine ausgezeichnete und 5,7 weitere Prozent eine gute Qualität. Lediglich etwa 0,6 Prozent aller Badegewässer wurden als mangelhaft eingestuft.

Inhaltsverzeichnis

 

Qualität der Badegewässer von 1992 bis 2021

Im Jahr 2021 wurden 2.291 Badegewässer in Deutschland nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG überwacht. 363 davon lagen an der Nord- und Ostseeküste, 33 an Flüssen und 1.895 an Seen. Die hygienischen Daten dieser Badegewässer wurden der Europäischen Union (EU) gemeldet, die daraus für jedes Badegewässer mit den Daten der vorhergehenden drei Jahre, bzw. nach Erreichen von 16 Proben, eine Qualitätseinstufung vornahm.

Die Ergebnisse der Qualitätsbewertung zeigen, dass die Qualität der deutschen Badegewässer insgesamt sehr gut ist (siehe Abb. „Badegewässerqualität an den Küsten Deutschlands“ und Abb. „Badegewässerqualität an den Binnengewässern Deutschlands“). Im Jahr 2021 erfüllten rund 98 % der beurteilten Badegewässer die Qualitätsanforderungen der EU. 90,4 % der Badegewässer erreichten sogar eine ausgezeichnete und weitere 5,7 % eine gute Qualität.

Mangelhaft war in der Saison 2021 die hygienische Qualität von nur 14 Badegewässern (rund 0,6 % aller Badegewässer). 144 Mal wurden Badegewässer (vorsorglich) aufgrund schlechter hygienischer Wasserqualität für die Badenden geschlossen, 65 Mal davon aufgrund von ⁠Cyanobakterien⁠ („Blaualgen“) und 52 Mal aus anderen wasserhygienischen Gründen (beim Großteil dieser Fälle hatten Sturm- und Regenereignisse belastetes Schmutzwasser in die Badegewässer gespült). 21 Mal meldeten Vorhersagesysteme an Badegewässern eine wahrscheinliche hygienische Verschmutzung, was ebenfalls zu einem Badeverbot oder zum Abraten vom Baden führte. In den restlichen Fällen führten eine starke Trübung oder anderweitige Verunreinigungen zu einer vorübergehenden Schließung oder Badewarnung.

Aufgrund der Einschränkungen im Badebetrieb durch die Covid-19-Pandemie waren 26 Badegewässer für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich. Weitere 15 Badegewässer waren geschlossen, da u.a. Betreiber*innen fehlten oder Sanierungen durchgeführt wurden. Aufgrund einer noch nicht ausreichenden Probenanzahl wurden 38 Badegewässer nicht bewertet.

Rückblickend verbesserte sich die Qualität der Badegewässer zwischen 1992 und 2001 stark. Seit 2001 ist die Qualität der Badegewässer auf hohem Niveau konstant. Im Durchschnitt erfüllten in den letzten vier Jahren 97,6 % der Badegewässer an Seen und Flüssen die mikrobiologischen Anforderungen der Richtlinie; 92,6 % erreichten sogar eine ausgezeichnete Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es 97,4 % beziehungsweise 85,1 %.

Informationen zur aktuellen Badegewässerqualität in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie über die Deutschlandkarte auf der ⁠UBA⁠-Themenseite "Wasserqualität in Badegewässern".

<>
 

Erkrankungsrisiko beim Baden

Baden kann mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Badegewässer an der Küste oder an Seen und Flüssen sind nicht nur zum Baden da. Sie sind wie alle Gewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt. Wegen des Vorkommens bestimmter Krankheitserreger sind beim Baden in freien Gewässern Erkrankungen, die mit Fieber, Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht auszuschließen. Eine solche Gefahr entsteht hauptsächlich nach ⁠Starkregen⁠ durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein weiteres Problem resultiert aus der überhöhten Einleitung von Nährstoffen (wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen), die zu einer Massenentwicklung von ⁠Cyanobakterien⁠ führen können. Diese auch „Blaualgen“ genannten Bakterien bilden Algentoxine und Allergene, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können.

Das ⁠UBA⁠ hat Informationen zu den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Coronaviren in der Umwelt, Coronaviren und Badegewässer sowie zu antibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern auf mehreren Übersichtsseiten zusammengestellt.

 

Europäische Union regelt Qualität der Badegewässer

Damit Menschen ungetrübt ihre Badefreuden in natürlichen Gewässern genießen können, hat die Europäische Union (EU) mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) einzuhaltende Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende hygienische Qualität für Badegewässer festgelegt. Diese Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten seit dem 24. März 2008 und ersetzt die Richtlinie 76/160/EWG aus dem Jahre 1975.

 

Zwei Bakterien zeigen, wie sauber es ist

In Deutschland wird die hygienische Qualität von Badegewässern seit 2008 nach den Vorgaben der neuen Badegewässerrichtlinie überwacht. Danach werden zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten zwei mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien gelangen mit fäkalbelasteten Abwässern in die Gewässer und zeigen dort an, dass diese hygienisch belastet sind. Badegewässer dürfen für eine ausreichende Qualität eine Maximalkonzentration dieser Bakterien nicht überschreiten.

 

Badegewässerprofile zeigen, wo die Verschmutzung herkommt

Die zuständigen Länderbehörden erstellen für jedes Badegewässer zudem regelmäßig ein Badegewässerprofil. Es nennt alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, und zeigt mögliche Probleme mit ⁠Cyanobakterien⁠ (Blaualgen) an. Damit können Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Die Öffentlichkeit wird über diese Profile auf den Internetseiten der Bundesländer zu den Badegewässern informiert.

 

Neue Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität in Badegewässern

Die Überwachung der Qualität der Badegewässer wird in Deutschland durch Verordnungen der Länder geregelt. Die Europäische Union (EU) hat mit der EG-Badegewässerrichtlinie von 2006 viele positive Neuerungen eingeführt:

  • Die Überwachungsparameter wurden auf die hygienisch relevanten Indikatoren begrenzt.
  • Die Nachweisverfahren wurden EU-weit vereinheitlicht.
  • Die zuständigen Länderbehörden müssen Badegewässerprofile, die u.a. alle Verschmutzungsquellen aufzeigen, erstellen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen.
  • Eine Verschärfung der Grenzwerte für Küstengewässer erhöht den Schutz der dort Badenden.

Außerdem fordert die neue Richtlinie, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Der Öffentlichkeit muss die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden, insbesondere bei der Aktualisierung der „Badegewässerlisten“, vorzubringen. Das sind Listen mit allen aktuellen Badegewässern, die die Länder am Anfang jeder Badesaison an die EU melden und auf ihren Internetseiten veröffentlichen.