Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer

Einträge von Nähr- und Schadstoffen über Abwassereinleitungen konnten gezielt durch Verbesserungen der Reinigungsleistung der Kläranlagen reduziert werden. Einträge aus Versickerungen, Abschwemmungen, Erosion oder Regenwassereinleitungen bleiben problematisch.

Inhaltsverzeichnis

 

Nährstoffeinträge sinken wieder langsam

Von Ende der 1980er bis Ende der 1990er Jahre gingen die Nährstoffeinträge aus kommunalen und industriellen Kläranlagen in die Gewässer stark zurück (siehe Abb. „Stickstoff- und Phosphoreinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“). Dann stagnierten die Einträge bis zum Beginn der 2010er Jahre. Seit 2012 ist wieder ein leichter Rückgang der Einträge zu beobachten.

Welche Nährstoffmengen in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen werden und welches die wichtigsten Eintragsquellen sind, ermittelt das ⁠UBA⁠ mit dem Bilanzierungsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions).

Für den Zeitraum 1983 bis 2016 zeigt sich:

  • Stickstoff: Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden in Deutschland rund 480 Kilotonnen pro Jahr in die Oberflächengewässer eingetragen. Das sind ca. 50 % weniger als im Mittel der Jahre 1983 bis 1987.
  • Phosphor: Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 22 Kilotonnen pro Jahr in die Oberflächengewässer eingetragen. Gegenüber den Vergleichsjahren 1983 bis 1987 reduzierten sich die Phosphoreinträge um etwa 75 %.

Die Einträge aus kommunalen Kläranlagen sanken im Zeitraum 1983 bis 2016 um 70 % für Stickstoff und über 85 % für Phosphor.

Die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen sanken in der gleichen Zeitspanne nur um etwa 35 %, die Phosphoreinträge um ca. 15 %. Diese Verringerung ist maßgeblich auf der Reduktion der Tierbestände zu Beginn der 1990er Jahre und auf einen effizienteren Umgang der Landwirte mit Dünger zurückzuführen. Die Verringerung von Stickstoffüberschüssen auf landwirtschaftlichen Flächen spiegelt sich nur verzögert in der Qualität des Grundwassers und der Fließgewässer wider. Gründe dafür sind u.a. das langsame Durchqueren der Bodenpassage sowie z.T. hohe Aufenthaltszeit in Grundwasserleitern. Bis Wasser aus dem Grundwasserleiter in den Fluss gelangt können mehrere Jahre vergehen. Im Donaueinzugsgebiet kann das 5 bis 15 Jahre, im Rheineinzugsgebiet 10 bis 20 Jahre und im Elbeeinzugsgebiet sogar 30 Jahre dauern.

Diagramm: Die jährlichen Einträge an Stickstoff und Phosphat sanken seit Ende der 80er Jahre deutlich: die an Stickstoff im Zeitraum 1983-2016 um ca. 50 Prozent, die von Phosphor im gleichen Zeitraum um ca. 70 Prozent.
Stickstoff- und Phosphoreinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer...
Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF
 

Weniger Schwermetalleinträge

Trotz abnehmender Einträge sind die Fließgewässer in Deutschland noch immer mit Schwermetallen belastet. Detaillierte Informationen zur aktuellen Belastungssituation finden Sie auf unserer Internetseite „Metalle“.

Seit Mitte der 1980er Jahre verringerten sich die Schwermetalleinträge deutlich. Besonders Direkteinträge aus Industrie und kommunalen Kläranlagen gingen deutlich zurück. Auch der Rückgang industrieller Emissionen in die ⁠Atmosphäre⁠ sowie Emissionen aus dem Verkehr wirken sich aus. In Siedlungen gewinnen durch die verbesserte Klärtechnik kommunaler Kläranlagen die Einträge aus Kanalisationssystemen (Regenwassereinleitungen und Einleitungen über Mischwasserüberläufe) stetig an Bedeutung (siehe Abb. „Einträge der prioritären Schwermetalle Quecksilber, Nickel, Cadmium und Blei aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“ und Abb. „Einträge der Schwermetalle Zink, Kupfer und Chrom aus Punktquellen und diffusen Quellen in die Oberflächengewässer in Deutschland“).

Während für Quecksilber, Nickel, Kupfer und Chrom die Einträge seit Beginn der 2010er Jahre weiter sanken, blieben die Einträge für Cadmium, Blei und Zink auf gleichbleibendem Niveau. Allerdings ist bei den Schwermetallen die Datenlage für einige Eintragspfade in der Vergangenheit mit großen Unsicherheiten behaftet.

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Einträge von Nähr- und Schadstoffen – rechtlicher Rahmen

Die Europäische Union (EU) hatte sich mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) vorgenommen, für alle Gewässer bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Das Ziel für 2015 wurde in Deutschland für die meisten Flüsse deutlich verfehlt (siehe „Ökologischer Zustand der Fließgewässer“ und „Chemischer Zustand der Fließgewässer“). Um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele noch zu erreichen müssen auch die Einträge von Nähr- und Schadstoffen zum Teil noch deutlich gesenkt werden.

Für den Schutz der Meere hat die EU mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) auch Vorgaben für Nähr- und einige Schadstoffe verankert. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die Nähr- und Schadstoffeinträge über die Flüsse weiter zu reduzieren. Auch die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) und zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) enthalten Reduktionsziele für Stoffe.

Die Vorgabe von OSPAR, die Stickstoff- und die Phosphoreinträge in die Nordsee im Vergleich zum Referenzjahr 1985 bis 2020 zu halbieren, konnte Deutschland knapp erfüllen. Dies reicht jedoch nicht aus, um einen guten Zustand hinsichtlich ⁠Eutrophierung⁠ in der Nordsee zu erreichen. OSPAR wird voraussichtlich in 2021 die Erarbeitung neuer Nährstoffreduktionsziele beschließen. Die Nährstoffreduktionsziele des HELCOM-Ostseeaktionsplans, die bis 2021 erreicht werden sollen (Reduktion von 7.670 Tonnen Stickstoff und 170 Tonnen Phosphor gegenüber dem Referenzzeitraum 1997-2003), werden für Stickstoff voraussichtlich knapp eingehalten, für Phosphor werden sie jedoch deutlich verfehlt. Die Ziele werden im neuen Ostseeaktionsplan fortgeschrieben, der 2021 verabschiedet wird.

Für die Schwermetalle hat Deutschland die Vorgaben der Übereinkommen für Nord- und Ostsee erreicht:

  • Die Einträge von Blei, Cadmium und Quecksilber sanken von 1983 bis 2016, wie in beiden Übereinkommen vereinbart, um mehr als 70 %.
  • Die Einträge von Chrom, Kupfer, Nickel und Zink sanken von 1983 bis 2016, wie in beiden Übereinkommen vereinbart, um mehr als 50 %.
 

Weniger Einträge – ein Blick nach vorn

Die in die Gewässer eingetragenen Stoffe stammen u.a. aus Siedlungen, landwirtschaftlicher Nutzung, dem Verkehr und industrieller Produktion.

Aus Siedlungen gelangen die Nähr- und Schadstoffe mit dem Abwasser aus Haushalten und Gewerbe in die Kanalisation und kommunale Kläranlagen. Auch werden Stoffe mit dem Regenwasser von Dächern und Häuserfassaden ausgewaschen und gelangen zusammen mit den auf versiegelten Flächen abgelagerten Stoffen (z.B. aus dem Verkehr durch Verbrennungsprozesse und Reifenabrieb) in die Kanalisation. Entweder wird das angereicherte Regenwasser in kommunalen Kläranlagen behandelt oder wird über Regenüberläufe in ein Gewässer eingeleitet.

Um die Stoffeinträge aus Siedlungsgebieten zu senken, sind u.a. folgende Maßnahmen nötig:

  • weniger schadstoffhaltige Produkte im Haushalt und in städtischen Außenbereichen (z.B. Hausdächer und Häuserfassaden) verwenden,
  • Reinigungsleistung der Kläranlagen für Nährstoffe und Schadstoffe (4. Reinigungsstufe) verbessern,
  • weniger Kfz-Verkehr und
  • Reinigung städtischer Regenabwässer verbessern.

Die Abwasserbehandlung in Deutschland ist weit entwickelt. Allerdings sind auch weiterhin Anstrengungen notwendig die Nähr- und Schadstoffeinträge aus Siedlungsgebieten weiter zu reduzieren. Bei der geplanten Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sollen zukünftig auch kleinere Siedlungsgebiete und Regenwassereinleitungen stärker in den Fokus rücken. Auch gehen einzelne Bundesländer bei der Aufrüstung von kommunalen Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe voran.

Aus der Landwirtschaft gelangen die Nähr- und Schadstoffe u.a. auf folgenden Wegen ins Gewässer:

  • durch ineffizienten und hohen Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln,
  • durch die Reinigung von Geräten auf Hofflächen, mit denen Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden,
  • wenn tierpathogene Krankheitserreger und Tierarzneimittel von mit Gülle, Jauche oder Gärresten gedüngten Flächen abgeschwemmt werden sowie
  • wenn Ammoniakgase bspw. aus der Viehhaltung und der Wirtschaftsdüngerausbringung mit dem Regen auf die Böden niederschlagen.

Um diffuse Nährstoff- und Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft zu senken, müssen Landwirte die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und im Bodenschutz einhalten, wie auch die Vorschriften der Düngeverordnung (DÜV) und Düngemittel-Verordnung (DüMV)). Mit der neuen Düngeverordnung im Jahr 2020 wurde hier ein wichtiger Schritt getan.