Pflanzenschutzmittelverwendung in der Landwirtschaft
Neben den erwünschten Wirkungen birgt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zahlreiche Risiken für die Umwelt einschließlich der biologischen Vielfalt. Obwohl der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten beiden Jahren zurückgegangen ist, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.
Das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihre Umweltauswirkungen geprüft wurden. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Umweltbundesamt.
Im Jahr 2020 waren 980 Mittel (ohne ruhende Zulassungen) mit 1.787 Handelsnamen zugelassen (Mittel können als „Vertriebserweiterungen“ unter mehreren Handelsnamen vertrieben werden). Die Zahl eingesetzter Wirkstoffe in den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2000 (276 Wirkstoffe) annähernd konstant geblieben. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 283 Wirkstoffe eingesetzt (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“).
Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitDiagramm als PDF
Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland lag zwischen 1995 und 2005 bei etwa 30.000 Tonnen (t) Wirkstoff (ohne Berücksichtigung der im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase, und mit Ausnahme des Jahres 1998). Seit 2006 liegt der Inlandsabsatz zwischen etwa 30.000 und 35.000 t Wirkstoff (ohne inerte Gase). Die Gruppe der Herbizide macht mit 50,6 % den größten Anteil an den abgegebenen Pflanzenschutzmitteln (ohne inerte Gase) aus (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“).
Aus den Angaben über den Inlandsabsatz (Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln kann allerdings nicht unmittelbar auf den Verbrauch je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie den standörtlichen Bedingungen zum Teil erheblich variieren und die Präparate unter Umständen auch über mehrere Jahre hinweg gelagert werden. Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln wurden bisher nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI), früher Biologische Bundesanstalt erfasst.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts ergibt sich für die deutsche Landwirtschaft ein durchschnittlicher jährlicher Einsatz von 8,8 Kilogramm (kg) Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,8 kg Wirkstoff je Hektar Anbaufläche (Berechnung für 2014 ohne inerte Gase, bei ca. 12,1 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen laut Statistischem Bundesamt).
Mit der Verabschiedung der Verordnung über Statistiken zu Pestiziden (EG 1185/2009) sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) dazu verpflichtet, der Europäischen Kommission zukünftig in regelmäßigen Abständen Daten zum Absatz (Inverkehrbringung) und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Kulturen zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser Daten wird dann auch die Möglichkeit einer bundesweiten Auswertung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bestehen.
Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitDiagramm als PDF
In den letzten Jahren gingen die Funde von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser kontinuierlich zurück, wie die Abbildung „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“ zeigt. Zwischen 2013 und 2016 überschritten noch etwa 3,8 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) bei mindestens einem Wirkstoff (letzte vorliegende Daten). Der Rückgang der Grundwasserbelastungen ist dabei wesentlich auf abnehmende Fundhäufigkeiten von Atrazin, Desethylatrazin und einigen wenigen anderen Wirkstoffen sowie deren Metaboliten (Abbauprodukte) zurückzuführen, deren Anwendung bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten verboten ist (“Gewässer in Deutschland“). Hier zeigt sich eine Verzögerung der ökologischen Prozesse, die die strenge Zulassung in Deutschland rechtfertigt. Moderne Pflanzenschutzmittel treten deutlich seltener im Grundwasser auf als ältere.
Für Oberflächengewässer wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, sind die Daten nicht dazu geeignet, um die Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln abzuschätzen.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und ihrem Zulassungsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft finden Sie im Artikel „Pflanzenschutzmittel“ auf unseren Themenseiten.
Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)Diagramm als PDF
Ökologische Bewertung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
Entscheidend für eine Bewertung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aus Sicht des Umweltschutzes sind weniger die ausgebrachten Mengen, als vielmehr die Wirkungsintensität oder die Wirkungsäquivalente. So können moderne hochwirksame Pflanzenschutzmittel aus ökotoxikologischer Sicht trotz geringerer Dosierung das gleiche Gefährdungspotenzial wie ältere Mittel in hoher Dosierung aufweisen. Deshalb ist die alleinige Festsetzung von mengenbezogenen Minderungszielen für alle Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend. Sinnvoll wäre die Ermittlung von Trends und die Definition von Reduktionszielen mit Bezug auf die angewandte Menge des jeweiligen Wirkstoffs jedoch für solche Wirkstoffe, die aus Umweltsicht als kritisch anzusehen sind, allerdings nicht die Kriterien für einen Rückruf der Zulassung erfüllen. Mit der Einführung sogenannter Ausschlusskriterien für die Zulassung von Wirkstoffen („Cut-off-Kriterien“) in der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) soll die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit besonders bedenklichen Wirkstoffeigenschaften auf ein Minimum reduziert werden. Schwer abbaubare, bioakkumulierende (sich in Tieren und Pflanzen anreichernde) und umweltgiftige Wirkstoffe sollen grundsätzlich verboten werden. Beispiele sind die persistenten organischen Schadstoffe (POPs), aber auch krebsauslösende oder über Änderungen im Hormonhaushalt oder im Erbgut schädlich wirkende Stoffe.
Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln
Die Ausweitung der Anbauflächen und die Intensivierung der Bewirtschaftung haben die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland drastisch verändert. Der immer intensivere Einsatz hochwirksamer Breitband-Herbizide und -Insektizide führt in vielen Fällen nicht nur zur gewollten Minimierung der sogenannten Unkräuter und Schadinsekten. Er führt zwangsläufig auch dazu, dass die Ackerbegleitflora verarmt und vielen Vogel-, Säugetier- und anderen Tierarten der Agrarlandschaft die Nahrungsgrundlage entzogen wird. In zahlreichen wissenschaftlichen Studien wurde nachgewiesen, dass Pflanzenschutzmittel über die Nahrungskette indirekt eine der Hauptursachen für Bestandsrückgänge bei verschiedenen Feldvogelarten, wie zum Beispiel der Feldlerche, der Goldammer oder des Rebhuhns sind. Auch der weltweit beobachtete Rückgang von Blütenbestäubern wird in einen Zusammenhang mit dem Rückgang von Blütenpflanzen gestellt. Nicht zuletzt können unerwünschte Nebenwirkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auch für die behandelten landwirtschaftlichen Flächen selbst ein Problem darstellen, etwa über Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit durch Schädigung wichtiger Bodenorganismen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser versickern und somit über das Trinkwasser und/oder über landwirtschaftliche Produkte in Lebensmittel gelangen können. Für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist daher eine wichtige Voraussetzung, dass weder sein Wirkstoff noch dessen Abbauprodukte bestimmte Grenzwerte überschreiten und somit gesundheitliche Schäden verursachen können. Die zu erwartenden Konzentrationen in einzelnen Umwelthabitaten je nach Aufwandmenge und Art der Anwendung des jeweiligen Präparates werden mit Rechenprogrammen und durch experimentelle Daten im Voraus bestimmt.
„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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