In unserer Umwelt sind wir mit einer Vielzahl von Chemikalien konfrontiert. Eine Sonderrolle nehmen dabei die Pflanzenschutzmittel ein, denn keine andere Stoffgruppe wird so gezielt und in großem Umfang offen in die Umwelt ausgebracht.
Die Zahl der Wirkstoffe in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) belief sich im Jahr 2019 auf 288 (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Systematisch erfasste Zahlen zu den tatsächlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebrachten Mengen an PSM gibt es bisher nicht. Die Größenordnung der Mengen lässt sich aber zumindest ansatzweise aus den Absatzzahlen für PSM ableiten (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“).
Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitDiagramm als PDF
Verbreitung von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt
Pflanzenschutzmittel werden mit Hilfe von Sprühgeräten auf Feldern oftmals großflächig ausgebracht. Bei dieser Art der Ausbringung kann ein Teil des jeweiligen Pflanzenschutzmittels in benachbarte Gebiete abdriften.
So können Pflanzenschutzmittel (PSM), beziehungsweise ihre Wirkstoffe, außerhalb der eigentlichen Behandlungsflächen, zum Beispiel in Böden und in Gewässer gelangen. Wie hoch die Abdrift ausfällt hängt davon ab, welche Kultur behandelt wird und ob Abdrift reduzierende Technik (z.B. spezielle Düsentechnik oder neuartige Sprühgeräte) verwendet wird. Vom Julius Kühn-Institut (JKI) wurden auf Basis umfangreicher Abdriftversuche feste Eckwerte ermittelt (siehe Abdrifteckwerte JKI), die im Rahmen des Zulassungsverfahrens für PSM berücksichtigt werden. Ebenso können bei der Ausbringung von gebeiztem (mit PSM behandeltem) Saatgut wirkstoffhaltige Stäube frei werden. Ein Eintrag der Wirkstoffe in Oberflächengewässer ist zusätzlich durch Abschwemmung nach starken Regenfällen sowie über Drainageleitungen möglich. Für das Grundwasser wiederum stellt Versickerung einen möglichen Eintragspfad dar. Die Exposition der Umwelt gegenüber Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen ist somit nicht immer auf die tatsächlich behandelte Fläche begrenzt.
Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt
Pflanzenschutzwirkstoffe sind bestimmungsgemäß giftig für den jeweiligen Schadorganismus (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren). Da die meisten Wirkstoffe über ein relativ breites Wirkungsspektrum verfügen, lassen sich schädliche Wirkungen auf sogenannte Nicht-Zielarten nicht ausschließen. Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser (siehe Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“).
Der rückläufige Trend der Grundwasserbelastung mit Pflanzenschutzwirkstoffen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bereits verbotene Wirkstoffe nur langsam abgebaut werden. So sinken die Fundzahlen der Unkrautbekämpfungsmittel Atrazin und Desethylatrazin sowie von einigen anderen Wirkstoffen und ihren Abbauprodukten, deren Anwendung bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten verboten ist, in den Untersuchungen immer weiter ab. Die Anzahl der Funde von Wirkstoffen und Abbauprodukten aktuell zugelassener Pflanzenschutzmittel bleibt hingegen unverändert. Das Ausmaß der Grundwasserbelastung mit Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise ihren Wirkstoffen und Abbauprodukten kann als Indikator für die Belastung der Umwelt herangezogen werden. Die Aussagekraft solcher Erhebungen ist jedoch begrenzt, da die Auswahl der Messstellen limitiert ist oder die Nachweisgrenzen der zur Verfügung stehenden Methoden nicht ausreicht. Für den Zeitraum 2013 bis 2016 lagen für Deutschland 81,2 % der Funde unterhalb der Bestimmungsgrenze. Befunde unterhalb der Bestimmungsgrenze bedeuten aber nicht zwangsläufig, dass tatsächlich keine Belastung vorliegt, sondern zeigen gegebenenfalls nur, dass die Konzentration eines Stoffes zu gering ist, um ihn nachweisen zu können.
Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)Diagramm als PDF
Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Pflanzenschutzmitteln wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Die gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tabelle „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: Pflanzenschutzmittel“).
Tab: Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: Pflanzenschutzmittel Quelle: UmweltbundesamtTabelle als PDF
„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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