In unserer Umwelt sind wir mit einer Vielzahl von Chemikalien konfrontiert. Eine Sonderrolle nehmen dabei die Pflanzenschutzmittel ein, denn keine andere Stoffgruppe wird so gezielt und in großem Umfang offen in die Umwelt ausgebracht.
Die Zahl der Wirkstoffe in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) belief sich im Jahr 2020 auf 283 (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Systematisch erfasste Zahlen zu den tatsächlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebrachten Mengen an PSM gibt es bisher nicht. Die Größenordnung der Mengen lässt sich aber zumindest ansatzweise aus den Absatzzahlen für PSM ableiten (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“).
Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitDiagramm als PDF
Verbreitung von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt
Pflanzenschutzmittel werden mit Hilfe von Sprühgeräten auf Feldern oftmals großflächig ausgebracht. Bei dieser Art der Ausbringung kann ein Teil des jeweiligen Pflanzenschutzmittels in benachbarte Gebiete abdriften.
So können Pflanzenschutzmittel (PSM), beziehungsweise ihre Wirkstoffe, außerhalb der eigentlichen Behandlungsflächen, zum Beispiel in Böden und in Gewässer gelangen. Wie hoch die Abdrift ausfällt hängt davon ab, welche Kultur behandelt wird und ob Abdrift reduzierende Technik (z.B. spezielle Düsentechnik oder neuartige Sprühgeräte) verwendet wird. Vom Julius Kühn-Institut (JKI) wurden auf Basis umfangreicher Abdriftversuche feste Eckwerte ermittelt (siehe Abdrifteckwerte JKI), die im Rahmen des Zulassungsverfahrens für PSM berücksichtigt werden. Ebenso können bei der Ausbringung von gebeiztem (mit PSM behandeltem) Saatgut wirkstoffhaltige Stäube frei werden. Ein Eintrag der Wirkstoffe in Oberflächengewässer ist zusätzlich durch Abschwemmung nach starken Regenfällen (siehe Abb. „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft“) sowie über Drainageleitungen möglich. Für das Grundwasser wiederum stellt Versickerung einen möglichen Eintragspfad dar. Die Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln, ihren Wirkstoffen und Transformationsprodukten auf die Umwelt ist somit nicht immer auf die tatsächlich behandelte Fläche begrenzt.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft Quelle: Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung / UmweltbundesamtDiagramm als PDF
Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt
Pflanzenschutzwirkstoffe sind bestimmungsgemäß giftig für den jeweiligen Schadorganismus (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren). Da die meisten Wirkstoffe über ein relativ breites Wirkungsspektrum verfügen, lassen sich schädliche Wirkungen auf sogenannte Nicht-Zielarten nicht ausschließen. Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser (siehe Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“).
Der Trend der Grundwasserbelastung mit Pflanzenschutzwirkstoffen ist rückläufig. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Wirkstoffe deren Anwendung bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten verboten ist, langsam im Grundwasser abgebaut werden. Die Anzahl der Funde von Wirkstoffen und Abbauprodukten aktuell zugelassener Pflanzenschutzmittel bleibt hingegen unverändert. Die Aussagekraft solcher Erhebungen ist jedoch begrenzt, da die Auswahl der Messstellen limitiert ist oder die Nachweisgrenzen der zur Verfügung stehenden Methoden nicht ausreicht. Befunde unterhalb der Bestimmungsgrenze im Grundwasser bedeuten daher nicht zwangsläufig, dass tatsächlich keine Belastung vorliegt. Für Oberflächengewässer zeigen gezielte Untersuchungen (Kleingewässermonitoring) in kleinen, unmittelbar an behandelte Felder angrenzende Gewässer, dass die tatsächliche Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Nur für wenige Wirkstoffe liegen rechtlich verbindliche Umweltqualitätsnormen nach Wasserrahmenrichtlinie vor. Um die Belastungssituation jedoch vollständig abzubilden, ist eine möglichst umfassende Untersuchung der aktuell zugelassenen Wirkstoffe notwendig. Im Kleingewässermonitoring sollte ein realistisches Bild der Belastung von kleinen Fließgewässern durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände gezeigt werden. Daher wurden die regulatorisch akzeptablen Konzentrationen (RAK) aus den Zulassungsverfahren als Vergleichsmaßstab verwendet (siehe Abb. „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft“).
Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)Diagramm als PDF
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft Quelle: Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung / UmweltbundesamtDiagramm als PDF
Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Pflanzenschutzmitteln wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Die gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tabelle „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: Pflanzenschutzmittel“).
Tab: Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: Pflanzenschutzmittel Quelle: UmweltbundesamtTabelle als PDF
„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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