Stoffeinträge in die Gewässer – notwendige Informationen für die Politik
Informationen zu Stoffeinträgen in die Gewässer bilden eine Grundlage zur Planung von Maßnahmen, z.B. um die EU Wasserrahmen- und die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umzusetzen. Auch für die Arbeiten zu den Abkommen zum Schutz von Ost- und Nordsee (HELCOM – Helsinki Kommission, OSPAR – Oslo-Paris-Kommission) sind diese Informationen für eine effiziente Reduzierung der stofflichen Einträge unverzichtbar.
Die Europäische Union (EU) hatte sich mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) vorgenommen, für alle Gewässer bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Das Ziel hat Deutschland deutlich verfehlt (siehe „Ökologischer Zustand der Fließgewässer“ und „Chemischer Zustand der Fließgewässer“). Um bis zum Ende des kommenden Bewirtschaftungszeitraumes (2027) die anspruchsvollen Ziele zu erreichen, müssen auch die Einträge von Nährstoffen und Chemikalien zum Teil noch deutlich gesenkt werden. Um wirksame Minderungsmaßnahmen zu initiieren, müssen die Herkunft der Stoffe (Quellen), ihre Verwendung und Eintragspfade in die Gewässer sowie die Eintragsmengen bekannt sein.
Die Meere können zu Senken für viele der in den Flüssen transportierten Stoffe werden. Für den Schutz der Meere hat die EU mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008/56/EG) auch Vorgaben für Nährstoffe und einige Chemikalien verankert. Deutschland hat sich verpflichtet, Einträge dieser Stoffe über die Flüsse weiter zu reduzieren. Hierfür ist eine ganzheitliche Betrachtung aller Oberlieger und der dort verursachten Belastungen notwendig, denn Messwerte im Gewässer geben noch keine Auskunft über die Herkunft der Belastungen.