Welche Aufgaben hat das UBA unter REACH?
Das deutsche Chemikaliengesetz benennt das UBA als „Bewertungsstelle Umwelt“ unter REACH. Damit ist das UBA für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Für den Verbraucherschutz ist in Deutschland das BfR zuständig und für den Arbeitsschutz die BAuA. Neben der Bewertung der eingereichten Daten ist es Aufgabe des UBA Stoffe zu identifizieren, deren Herstellung oder Verwendung wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt oder wegen bestimmter Eigenschaften gesetzlich geregelt werden müssen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Unterstützung von REACH-Akteuren bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Das UBA ist auch an der Weiterentwicklung der Methoden zur Bewertung der Stoffsicherheit beteiligt. Dabei geht es um die Umsetzung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands und die ausreichende Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Schließlich entwickelt das UBA auch Vorstellungen zur Weiterentwicklung der REACH-Verordnung und bringt diese in den EU-Diskussionsprozess ein. Zur Erfüllung seiner Aufgaben vergibt das UBA auch Forschungsvorhaben oder Gutachten an Dritte. Vertreterinnen und Vertreter des UBA sind in diversen Gremien unter REACH tätig, zum Beispiel im Ausschuss für Risikobeurteilung und im Ausschuss für die Sozioökonomische Analyse, in denen Stellungnahmen zu geplanten Beschränkungen, Zulassungen und Einstufungen erarbeitet werden.