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Stoffe – Das UBA in der Stoffregulierung

Das deutsche Chemikaliengesetz benennt das ⁠UBA⁠ als „Bewertungsstelle Umwelt“ unter ⁠REACH⁠. Damit ist das UBA für die Bewertung der Umweltrisiken von Chemikalien zuständig. Für den Verbraucherschutz ist in Deutschland das ⁠Bundesamt für Risikobewertung ⁠ zuständig und für den Arbeitsschutz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Aufgaben des UBA in Bezug auf konkrete Stoffe:

  • Stoffbewertung: Bewertung aller eingereichten Registrierungsdaten für ausgewählte Stoffe. Ziel: z.B. Datennachforderungen, Vorschlag von Regulierungsoptionen für die Herstellung oder Verwendung.
  • Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs), die ggf. ins Zulassungsverfahren gelangen
  • Erarbeitung von Beschränkungsvorschlägen
  • Erarbeitung von Einstufungsvorschlägen (gemäß CLP-Verordnung)
  • Mitarbeit in diversen Gremien unter REACH, zum Beispiel im Ausschuss für Risikobeurteilung und im Ausschuss für die Sozioökonomische Analyse, in denen Stellungnahmen zu geplanten Beschränkungen, Zulassungen und Einstufungen erarbeitet werden.

Auf den nachfolgenden Unterseiten finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich über den Bearbeitungsstand einzelner Stoffe unter REACH informieren können. Daneben werden beispielhaft einige vom UBA bearbeitete Stoffe und Stoffgruppen näher erläutert.

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Kurzlink: https://www.uba.de/n93203de