Ziel und Gegenstand des Forschungsprojekts
Ziel und Gegenstand des Forschungsprojekts war, zusammen mit weiteren Projekten, die Arbeit der zuständigen deutschen Behörden (wie Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur möglichen Weiterentwicklung der REACH-VO zu unterstützen. Neben verschiedenen Analysen wurden Workshops ausgerichtet und Unterstützung für den REACH-Kongress 2018 geleistet. Die Details sind den einzelnen Arbeitspaketen zu entnehmen.
Soweit Vorschläge zur Verbesserung der REACH-VO bzw. deren Umsetzung zu entwickeln waren, sollte unterschieden werden in solche, die eine Änderung des Rechtstextes der Verordnung benötigen (getrennt nach Artikelteil und Anhängen) und solche, die durch eine Änderung der Praxis oder von Leitfäden, etc. erreicht werden können.
AP 1 Analyse von Studien und Dokumenten zur REACH-Überprüfung 2018
Basierend auf einer Dokumentanalyse wurden Bewertungen des Umsetzungsstandes und Verbesserungsvorschläge für die REACH-Überprüfung 2017/2018 identifiziert und zusammengetragen. Analysiert wurden von der EU-Kommission beauftragte Studien, Berichte der ECHA, Studien von Umweltverbänden sowie Dokumente von Industrieakteuren und den Mitgliedstaaten.
Link: UBA Texte 93/2018
AP 2 Nutzen und Kosten von REACH
Ziel dieses Berichts ist es, die vorhandene Literatur hinsichtlich des aktuellen Kenntnisstands über die mit REACH verbundenen Vorteile und Kosten zu bewerten. Da sich mehrere Studien bereits auf die Kosten durch die Implementierung der REACH-Verordnung konzentriert haben, liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Identifizierung von Lücken bei der Einschätzung des Nutzens.
Der Bewertungsrahmen und die in dieser Studie überprüften Berichte werden zusammengefasst, sowie der aktuelle Wissensstand und etwaige Lücken bei Daten bzw. Informationen zu Nutzen und Kosten, gegliedert nach den einzelnen Teilbereichen der REACH-Verordnung, aufgeschlüsselt. Dies umfasst die Registrierung, Informationen in der Lieferkette, die Bewertung, die Zulassung, die Beschränkung, die Unterstützung von Firmen, die Überwachung und den Vollzug. Schlussfolgerungen werden am Ende dieses Berichts präsentiert.
Link: UBA Texte 06/2021
AP 3 REACH-Kongress 2018
Im Dezember 2018 richtete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Kooperation mit der Bundesstelle für Chemikalien den 4. nationalen REACH-Kongress aus. Anlässlich der 2. Überprüfung der REACH-VO wurden aus den Perspektiven unterschiedlicher REACH-Akteure Eindrücke zum Umsetzungsstand der Registrierung, der Bewertungsverfahren sowie des Risikomanagements vorgestellt und diskutiert.
Link: UBA Dokumentation 1/2019 ; https://www.oekopol.de/wp-content/uploads/REACH-Weiterentwicklung_Online-Befragung.pdf
AP 4 Analyse der Sozioökonomischen Analysen bei Zulassungen im Kontext der Arbeit des Ausschusses für sozioökonomische Analysen
Das Ziel dieses Arbeitspaketes war es, die Schlüsselelemente zu identifizieren, die hauptsächlich entscheidend für die Schlussfolgerungen des Ausschusses für sozioökonomische Analysen (SEAC) sind, sowie solche, die eher selten berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden potentielle systematische/strukturelle Defizite von sozio-ökonomischen Analysen (SEAs) und der Analyse von Alternativen (AoAs) aufgezeigt, im Kontext von Zulassungsanträgen und den jeweiligen SEAC Opinions. Zu diesem Arbeitspaket gibt es keine Veröffentlichung.
AP 5. 1 Verfahren der Beschränkungen
Ziel des Arbeitspaketes war es, Vorschläge zu machen, wie Beschränkungsverfahren einfacher, effizienter und schneller umgesetzt werden könnten. Die Vorschläge sollten auf einer Analyse der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten. Der Fokus lag dabei auf dem Aufwand für Behörden, der zeitlichen Dauer des Verfahrens und der Rolle der Ausschüsse.
Link: UBA Texte 54/2021 (Englisch)
AP 5.2 Verfahren der Stoffbewertung
Ziel des Arbeitspaketes war es, Vorschläge zu entwickeln, wie die Stoffbewertung verbessert werden kann. Die Vorschläge sollten auf einer Analyse des Textes der Verordnung und der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten. Zu diesem Arbeitspaket gibt es keine Veröffentlichung.
AP 5.3 Verfahren der Dossierbewertung
Ziel des Arbeitspaketes war es, zu analysieren, ob und wie die Qualität der Registrierungsdossiers durch die Dossierbewertung und/oder andere Mechanismen (effizient) verbessert werden kann. Dies schließt eine Analyse möglicher Sanktions- und Anreizmechanismen für Registranden ein. Auf der Basis der vorliegenden Berichte sowie von Experteninterviews wurden zudem die Verfahren der Dossierbewertung (incl. Follow-up-Maßnahmen) analysiert, um daraus Rückschlüsse auf Maßnahmen zur Steigerung der Dossierqualität ziehen zu können.
Link: UBA Texte 207/2020 (Englisch)
AP 5.4 Analyse des Zulassungsverfahrens unter REACH
Diese Studie analysiert das Zulassungsverfahren unter REACH. Berücksichtigung fanden dabei die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe und die Kandidatenliste, die Priorisierung von Stoffen für den Anhang XIV, der Prozess der Antragstellung für eine Zulassung und die Entscheidung hierüber, sowie weitere Instrumente wie die Analyse regulatorischer Managementoptionen und das Screening von Stoffen.
Link: UBA Texte 41/2021 (Englisch)
AP 5.5 Beteiligungsprozesse
Ziel des Arbeitspaketes war es, ausgewählte Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung unter REACH in Hinblick auf Effizienz, Effektivität und Transparenz zu analysieren und ggf. entsprechende Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Betrachtet wurden die öffentlichen Konsultationsprozesse, die gemäß REACH im Rahmen verschiedener Verfahren vorgesehen und etabliert sind: Beschränkung, Testvorschläge, Zulassung (inkl. SVHC-Identifizierung, Priorisierung, Zulassungsantragstellung, Kommentierungen der Anträge und Stellungnahme des SEAC). Daneben wurden auch die etablierten, rechtlich nicht verbindlichen Konsultationen im Rahmen der Risk Management Options Analysen (RMOAs) und der Call-for-Evidence-Aktivitäten der ECHA sowie einzelner Mitgliedstaaten analysiert. In diesem Kontext wird auch die Konsultation im Rahmen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) gemäß CLP-Verordnung berücksichtigt, da diese vom Charakter her den öffentlichen Verfahren unter REACH sehr ähnelt.
Link: UBA Texte 100/2021
AP 5.6 Zusammenspiel der Verfahren und ergänzende Möglichkeiten
In diesem Arbeitspaket sollte herausgearbeitet werden, welche Möglichkeiten es gibt, das Zusammenspiel der REACH-Verfahren zu verbessern und hierdurch Ressourcen und Zeit einzusparen. Hierbei wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Zusammenspiel von Stoff- und Dossierbewertung sowie Zulassung und Beschränkung, Erzeugung und Verwendung von Daten sowie die Frage, ob alle möglichen chemikalienbedingten Risiken durch das Risikomanagement unter REACH abgedeckt sind.
Link: UBA Texte 80/2021 (Englisch)
AP 5.7 Widerspruchskammer der ECHA
Ziel des Arbeitspaketes war es, die Wirkungen der (Entscheidungen der) Widerspruchskammer auf die Arbeit der unterschiedlichen REACH-Akteure sowie auf die Erreichung der Ziele der Verordnung zu beschreiben und herauszustellen, welche Vorgaben hilfreich und welche hinderlich sind.
Link: UBA Texte 126/2021 (Englisch)
AP 6 REACH Weiterentwicklung und nachhaltige Chemie
In diesem Arbeitspaket wurden Empfehlungen abgeleitet, wie REACH eine nachhaltige Chemie besser als bisher unterstützen kann. Der Bericht bietet eine systematische Analyse der Zusammenhänge zwischen den Hauptelementen von REACH (z.B. Registrierung und Information in der Lieferkette) und den bedeutenden Elementen der nachhaltigen Chemie (z.B. Substitution von Stoffen oder soziale Verantwortung von Unternehmen).
Link: UBA Texte 147/2020 (Englisch)
AP 7 Finanzierung der ECHA
In diesem Bericht werden kurz-, mittel- und langfristige Konzepte zur Finanzierung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nach 2018 vorgeschlagen. Dabei wird auf Informationen über die aktuellen Aktivitäten der ECHA zur Umsetzung von REACH und der CLP-Verordnung, über die zur Aufrechterhaltung dieser Arbeiten notwendigen Ausgaben sowie über die Finanzierungsstruktur der Agentur genutzt.
Link: UBA Texte 118/2019 (Englisch)
AP 8 Stoffe in Erzeugnissen
Die Studie analysiert unter dem Blickwinkel der Ziele der REACH-Verordnung und der im Rahmen des "Kreislaufwirtschaftspakets" formulierten Anforderungen, die aktuell verfügbaren rechtlichen Instrumente des Risikomanagements und der damit verbundenen Melde- und Kommunikationspflichten für Stoffe in Erzeugnissen.
Link: UBA Texte 194/2020 (Englisch)
AP 9 Vorsorgeprinzip
Ziel des Arbeitspaketes war es, Argumente für eine vorsorgebasierte Regulierung zusammenzustellen und Vorschläge zu entwickeln, wie sich die Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Rahmen von REACH stärken lässt, auch im Hinblick auf einen erweiterten Innovationsbegriff (im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung).
Link: UBA Texte 132/2021 (Englisch)
AP 10 REACH und Substitution
Diese Studie untersucht die Förderung der Substitution, also der Verwendung weniger gefährlicher Alternativen als Ersatz für problematische Stoffe, durch die Instrumente der REACH-Verordnung und gibt konkrete Empfehlungen.
Link: UBA Texte 08/2021 (Englisch)
AP 11 Workshop SVHC in Erzeugnissen
Ziel des Arbeitspaketes war die Durchführung eines gemeinsamen Workshops mit der ECHA zur Weiterentwicklung der Regulierung gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen. Im Mittelpunkt stehen die Darstellung der derzeitigen Problemfelder und die Möglichkeiten, die Regulierung weiter zu entwickeln und zu beschleunigen.
Der Workshop hatte den Titel: „Gemeinsamer ECHA / DE-CA-Workshop zur Regulierung von Stoffen in Erzeugnissen am 17. Oktober 2019, Berlin. Prioritäres Aktionsfeld: Besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen - Status quo und Optionen zur Verbesserung der Regulierung”. Zu dem Workshop gibt es keine Veröffentlichung.