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EU-Chemikalienrecht

Chemikalien

REACH Weiterentwicklung

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die folgenden Berichte sind das Ergebnis des Projekts "REACH Weiterentwicklung", das im Rahmen des Forschungsplans des BMU gefördert wird. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene Aspekte der REACH-Verordnung und ihrer Umsetzung analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt, einschließlich möglicher Änderungen des Verordnungstextes und seiner Anhänge.

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Neue Grenzwerte für krebserregende PAK in Spielzeug & Co.

gelbe Quietsche-Entchen in türkisblauem Wasser

Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.

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Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen

zwei Frauen in einem Sportraum trainieren mit Gymnastikbällen und Hanteln auf einer Matte

Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.

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Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Die ⁠REACH-Verordnung⁠ (EG Nr. 1907/2006) und die ⁠CLP⁠-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.

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Chemikalien / REACH

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

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Kurzlink: www.uba.de/t12316de