Liste der alternativen mikrobiologischen Nachweisverfahren

Die mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers erfolgt nach in der Trinkwasserverordnung angegebenen Verfahren. Stellt das UBA fest, dass andere Untersuchungsverfahren im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu mindestens gleichwertigen Untersuchungsergebnissen führen, so werden diese in einer Liste veröffentlicht und können an Stelle der angegebenen Verfahren angewendet werden.

Alternativ zu den in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) angegebenen Verfahren (Referenzverfahren) kann das Umweltbundesamt nach Paragraf 15 Absatz 1 TrinkwV gleichwertige mikrobiologische Nachweisverfahren für die Überwachungsparameter in einer Liste bekannt geben. Die Liste wurde bis 2006 in der Zeitschrift "Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz" veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Liste wird gemäß Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung nicht mehr im Bundesgesundheitsblatt, sondern auf dieser Internetseite des ⁠UBA⁠ veröffentlicht.

Im Nachtrag zur Liste alternativer Verfahren werden weitergehende Erläuterungen zu Parametern, dem Untersuchungsgang und zur Bewertung der Befunde gegeben.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Verfahrens als Anspruch zur Aufnahme in die oben genannte Liste ist durch Vergleichsuntersuchungen nach DIN EN ISO 17994 zu erbringen. Ein entsprechender Antrag ist an das Umweltbundesamt zu richten. Das Umweltbundesamt überprüft dann, ob die Kriterien der Gleichwertigkeit erfüllt sind und das Nachweisverfahren in die Liste der alternativen Verfahren aufgenommen werden kann.

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Schlagworte:
 Trinkwasserverordnung 2001  Hygieneanforderung  Gewässergüte  Mikrobiologische Analyse