Asbesthaltige Abfälle

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Da Asbest außerordentlich hitze- und weitgehend chemikalienbeständig ist, wurde er in der Vergangenheit in vielen Produkten eingesetzt. Am häufigsten wurden Weißasbest (Chrysotil) und Blauasbest (Krokydolith) verwendet.

Früherer Anwendungsbereich

Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt: in Rohren für den Hoch- und Tiefbau, ebenen oder gewellten großformatigen Platten, aber auch als kleinformatige Fassaden- und Dachplatten.

Auch in Gebrauchsartikeln wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Aschenbechern und weiteren Produkten wurde Asbest oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde es auch für Elektro-Heizgeräte (Speicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler) und Haushaltsgeräte (Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte wie Haartrockner, Toaster, Diaprojektoren, Bügeleisen) genutzt.

Entsorgung vor Ort

Asbesthaltige Gegenstände oder Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle aus Haushalten werden von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit der Schadstoffkleinmengensammlung angenommen. Dazu bestehen vor Ort vor allem folgende Möglichkeiten:

  • Annahme an Wertstoffhöfen,
  • an anderen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder deren beauftragten Dritten,
  • an Deponien, oder
  • Annahme in Lägern von Asbestentsorgungsbetrieben.

Asbesthaltige Abfälle sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und zu befördern. Sie sind getrennt zu halten, um zu verhindern, dass durch Vermischung mit anderen Materialien die Menge an asbesthaltigen Abfällen vergrößert wird oder der Asbestgehalt unerkannt bleibt. Die örtlich gültigen Vorschriften für die Entsorgung sind dabei zu beachten und einzuhalten.

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

Es sind hauptsächlich zwei Eigenschaften, die Asbest für eine Vielzahl technischer Anwendungen interessant machten und zu einer weiten Verbreitung asbestenthaltender Produkte führten: seine thermische Beständigkeit und seine Faserstruktur. Hinzu kam, dass er leicht verfügbar und kostengünstig war. Er lässt sich leicht verarbeiten und ist resistent gegen Chemikalien. Gerade die Faserstruktur jedoch macht Asbest bei der Gewinnung, Verwendung und Entsorgung gefährlich. Asbest spaltet bei mechanischer Beanspruchung in eine Vielzahl sehr feiner Fasern auf. Diese können mit der Atemluft in den Körper gelangen und lebensbedrohliche Erkrankungen (Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliome) auslösen. Die von Asbest ausgehenden Gesundheitsgefahren führten 1995 zu einem Verbot des Inverkehrbringens (Herstellung, Vermarktung und Verwendung) von Asbestprodukten in Deutschland. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 1999/77/EG einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung beschlossen.

Die Freisetzung und das Einatmen von Asbestfasern müssen deshalb so weit wie möglich vermieden werden. Für die Entsorgung bedeutet das, entweder die Faserstruktur zu zerstören oder den asbesthaltigen Abfall permanent von der Umwelt fernzuhalten. Üblicherweise werden asbesthaltige Abfälle in Deutschland auf speziellen Deponien oder Deponieabschnitten dauerhaft abgelagert. Verfahren zur Zerstörung der Asbestfasern bei gleichzeitigem Recycling der Zementmatrix haben sich bisher leider nicht großtechnisch durchsetzen können.

Einstufung und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Mit der Entscheidung 2001/573/EG sind Abfälle asbesthaltiger Baustoffe als gefährlich eingestuft worden. Dies gilt auch für Abfälle von Baustoffen, in denen Asbest fest in die Bindemittelmatrix eingebunden ist, wie zum Beispiel Asbestzement. Für diese Einstufung ist allein das Gefahrenpotenzial maßgebend, nicht jedoch die Höhe des tatsächlichen Risikos einer Faserfreisetzung. Das Gefahrenpotenzial wird durch die Eigenschaft H7 „krebserzeugend“ (Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG) ausgedrückt. Damit sind alle asbesthaltigen Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses gefährliche Abfälle, für deren Verbringung und Entsorgung spezielle Bestimmungen gelten. In Deutschland ist die konkrete Entsorgung asbesthaltiger Abfälle durch Vorschriften der Bundesländer geregelt, die sich in Details unterscheiden können. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft LAGA hat hierzu eine Vollzugshilfe (Mitteilung M23) herausgegeben, die immer wieder aktualisiert wird.

Während einige asbesthaltige Bauprodukte (z.B. Spritzasbest zum Brandschutz bei Stahlskelettbauten, Brandschutzwände im Schiffbau, Wärmeschutzbekleidung, Dichtungen, Reibbeläge, Filter) nur für spezielle Berufsgruppen von Bedeutung sind, gibt es andere Produkte, die nahezu flächendeckend eingesetzt wurden. Hierzu zählen vor allem elektrische Heizgeräte wie Nachtspeicheröfen sowie Bauelemente aus Asbestzement für Rohre, Dächer und Fassaden.

Nachtspeicheröfen können Asbest in verschiedenen Teilen enthalten. Außerdem können die Speichersteine mit Chrom(VI)-Verbindungen als einem weiteren Schadstoff belastet sein. Deshalb dürfen sie nur Fachfirmen zerlegen und entsorgen.

Bauelemente aus Asbestzement gehören zu den Produkten mit fester Faserbindung und wurden in Deutschland bis etwa 1990 hergestellt. Sie enthalten circa zehn bis 15 Prozent Asbestfasern. Diese verleihen der spröden Zementmatrix eine begrenzte Biegefestigkeit und ermöglichen so die Herstellung großflächiger dünner Bauteile. Fasern können nur freigesetzt werden, wenn die Bindung zwischen ihnen und dem Zementstein durch mechanische oder chemisch-physikalische Einwirkungen aufgehoben wird. Beim Rückbau der Bauelemente und ihrer Entsorgung ist daher besonders darauf zu achten, dass sie nicht beschädigt werden. Auch die normale Verwitterung während des Gebrauchs kann zur Ablösung von Fasern führen. Ob von verwitterten Bauteilen eine Gefahr ausgeht, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Wegen der langen Lebensdauer von Gebäuden sind asbesthaltige Bauelemente zu einem großen Teil noch heute in Gebrauch und werden noch jahrelang als Abfall entsorgt werden müssen.

Bereits seit längerer Zeit sind asbestfreie Bauprodukte auf dem Markt, die zur Verstärkung der anorganischen Bindemittelmatrix Fasern aus organischen Polymeren (Faserzement) oder aus speziellen Gläsern (Glasfaserbeton) enthalten. Diese Fasern sind zu groß, um in die Lunge gelangen zu können. Äußerlich sind die Bauteile nicht immer leicht als asbestfreies Material zu erkennen. Denn sie sind gewollt als „Asbestersatz“ mit zum Asbestzement vergleichbaren Maßen und Formen hergestellt worden. Auch der historische Name „Eternit“ wird für einen Teil dieser Produkte weiter verwendet. Im Zweifelsfall kann nur eine genaue Recherche darüber entscheiden, ob das Material Asbest enthält oder nicht.

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