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Bewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie
Der chemische Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird für die Übergangs- und Küstengewässer bis zur 12 SM Zone bestimmt. Zu diesem Zweck werden die prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe überwacht und mit Hilfe von Umweltqualitätsnormen bewertet. In der Ostsee sind in Deutschland keine Übergangsgewässer definiert. Nach dem Bewirtschaftungsplan von 2009 weisen die schleswig-holsteinischen Küstenwasserkörper der Flussgebietseinheit „Schlei/Trave“ einschließlich des Küstenmeeres einen guten chemischen Zustand auf. In Mecklenburg Vorpommern befindet sich nach den Bewirtschaftungsplänen (2009) der Küstenwasserkörper „Kleines (Stettiner) Haff“ im guten chemischen Zustand und auch die Küstenwasserkörper der Flussgebietseinheit „Warnow/Peene“ erreichen den guten chemischen Zustand.
In der Nordsee wird gemäß WRRL in Übergangs- und Küstengewässer unterschieden. Die schleswig-holsteinischen Küstenwasserkörper der Flussgebietseinheit „Eider“ und der Flussgebietsgemeinschaft „Elbe“ weisen nach den Bewirtschaftungsplänen (2009) einschließlich der Küstenmeere Eider und Elbe den guten chemischen Zustand auf.
Im niedersächsischen Küstengewässer erreichen nach Bewirtschaftungsplänen (Flussgebietseinheit „Weser“ (2009), Flussgebietseinheit „Ems“ (2009)) alle Wasserkörper den guten chemischen Zustand. Die Ausnahme bilden die beiden Übergangsgewässer Ems sowie der Küstenwasserkörper im Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart (Bewertung bereits nach Umweltqualitätsnormen nach der Richtlinie 2008/105/EG), dort wurde der gute Zustand nicht erreicht.
Es ist zu beachten, dass viele Schadstoffe aufgrund ihrer schlechten Wasserlöslichkeit, ihrer starken Verdünnung und nicht ausreichender Bestimmungsgrenzen im Meer nicht nachweisbar sind. Veränderungen des chemischen Zustandes in der Wasserphase können daher teilweise nicht ermittelt werden und eine Überprüfung der Umweltqualitätsnormen UQN nicht durchgeführt werden.
Die WRRL wird in Deutschland durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) umgesetzt. Hier sind in Anlage 5 flussgebietsspezifische Stoffe mit Umweltqualitätsnormen als Bewertungsgrundlage aufgeführt. Die Bewertung der Einhaltung der Umweltqualitätsnormen UQN der flussgebietsspezifischen Stoffe geht in die Bewertung des ökologischen Zustands ein. Zu den flussgebietsspezifischen Stoffen in deutschen Flüssen zählen PCB, zinnorganische Verbindungen und verschiedene Metalle, die für die Belastung der Übergangs- und Küstengewässer mit Schadstoffen bedeutend sein können.
Bewertung gemäß OSPAR
Der OSPAR Qualitätszustandsbericht 2010 (Quality Status Report (QSR) 2010) umfasst eine ausführliche Bewertung der Schadstoffbelastung des Nordostatlantiks. Für die Nordsee wird die Belastung durch Schadstoffe als schwerwiegend bewertet, vor allem die Belastung durch Metalle, PAK und PCB. Grundlage der Einschätzung sind Daten für die Jahre 1998 bis- 2007 und eine nach offener See und Küstengewässer differenzierte Bewertung der Schadstoffbelastung (Cadmium, Quecksilber, Blei, PAK, PCB) im Sediment, in Krustentieren und in Fisch. Die Statistik der Schadstoffmessungen an allen Monitoringstationen in der Nordsee zeigt an, dass für die Schadstoffe Cadmium, Quecksilber, Blei, PAK und PCB die Belastung an 20 Prozent, 37 Prozent, 53 Prozent, 55 Prozent und 71 Prozent aller Probenahmestationen nicht akzeptabel ist; Unter den Nordseeregionen gehört die Deutsche Bucht zu den höher belasteten Gebieten.

Abbildung: Integrierte Bewertung der Belastung der Ostsee mit gefährlichen Substanzen mit dem HELCOM Hazardous Substances Status Assessment Tool (CHASE). Große Punkte: Bewertungseinheiten im offshore-Bereich, kleine Punkte: Bewertungseinheiten in Küstengewässern (territoriale Gewässer) (HELCOM, 2010).
Bewertung gemäß dem Trilateral Monitoring and Assesment Programme
Der Trilaterale Wattenmeerplan (TMAP) definiert gemeinsame ökologische und 6 sechs sozioökonomische Qualitätsziele und Managementprinzipien, die von grundlegender Bedeutung für den Schutz des grenzüberschreitenden Wattenmeeres der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks sind. Das TMAP als gemeinsames harmonisiertes Umweltbeobachtungsprogramm überwacht die Zielerreichung. Die Ergebnisse werden regelmäßig ausgewertet und als Qualitätszustandsbericht (Quality status report (QSR)) für das Wattenmeer veröffentlicht.
Zu gefährlichen Stoffen berichtet der QSR Synthesis Report 2010, dass die Verschmutzung des Wattenmeeres hauptsächlich aus Schadstoffeinträgen über die Flüsse Elbe, Weser, Ems und IJssel, die Nordsee selber und die Atmosphäre herrührt. Ein Abwärtstrend der Belastung ist zu beobachten ist, wenngleich auch ein sehr langsamer. Trotz abnehmender Einträge einiger Metalle über die Flüsse, werden immer noch hohe Konzentrationen gemessen: Iim Sediment überschreiten die Blei- und Quecksilber-Konzentrationen ökotoxikologisch abgeleitete Schwellenwerte und im Gewebe von Miesmuscheln liegen die Konzentrationen von Cadmium, Blei und Quecksilber über den natürlichen Hintergrundwerten. Auch die Konzentrationen einiger synthetischer Stoffe sinken, Hintergrundkonzentrationen werden in der Regel aber nicht erreicht.
Bewertung gemäß Meeresstrategierahmenrichtlinie
Der chemische Zustand der Meeresgewässer wird durch Deskriptor 8 („Aus den Konzentrationen an Schadstoffen ergibt sich keine Verschmutzungswirkung.“) und Deskriptor 9 („Schadstoffe in Lebensmitteln“) beschrieben. Dabei werden Konzentrationsmessungen in verschiedenen Matrizes als auch biologische Effektmessungen die Bewertungsgrundlage bilden. Deskriptor 9 bezieht sich auf die menschliche Gesundheit und betrachtet die EU-weit festgelegten Höchstmengen von Schadstoffen in Fischen und Meeresfrüchten. Die erste Bewertung des Umweltzustands der deutschen Nord- und Ostseegebiete wurde von Bund und Ländern durchgeführt und 2012 publiziert. Sie beruht überwiegend auf einer Zusammenfassung bestehender Analysen und Bewertungen anderer Richtlinien und der regionalen Konventionen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Konzentrationen klassischer Schadstoffe wie die DDT-Metabolite abnehmen, neue Schadstoffe, wie perfluorierte Tenside dagegen stark zunehmende Trends aufweisen. Zudem müssen bestehende Bewertungsansätze sinnvoll kombiniert werden, um den Ansprüchen der MSRL gerecht zu werden. Für die Umsetzung der MSRL erstellen Bund und Länder bis 2015 Maßnahmenpläne, die der Erreichung und/oder Erhaltung des „guten Umweltzustands“ dienen und sich an den Umweltzielen orientieren.