Der chemische Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird für die Übergangs- und Küstengewässer bis zur 12 SM Zone bestimmt. Die prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe werden überwacht und an Hand von Umweltqualitätsnormen (UQN) bewertet. In der Ostsee sind in Deutschland keine Übergangsgewässer definiert. In der Nordsee wird gemäß WRRL in Übergangs- und Küstengewässer unterschiede… weiterlesen