Der chemische Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird für die Übergangs- und Küstengewässer bis zur 12 SM Zone bestimmt. Zu diesem Zweck werden die prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe überwacht und mit Hilfe von Umweltqualitätsnormen bewertet. In der Ostsee sind in Deutschland keine Übergangsgewässer definiert. Nach dem Bewirtschaftungsplan von 2009 weisen die schleswig-holstein… weiterlesen