Die LAWA hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt eine chemische Gewässergüteklassifikation vor Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Solange es keine verbindliche Klassifikation gibt, wird die holistische chemische Gewässergüteklassifikation, die auch Anforderungen der „Fernwirkungen“ in den Meeren berücksichtigt, weiter verwendet (u.a. für die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie).
In der chemischen Gewässergüteklassifikation charakterisiert die Güteklasse I einen Zustand ohne anthropogene Beeinträchtigung. Hier werden in der Regel die gewässertypbezogenen Hintergrundwerte der LAWA (Rahmenkonzeption Monitoring, Teil B, Arbeitspapier II) zugrunde gelegt. Die Güteklasse II (Stufe 3) sind die gewässertypbezogenen Orientierungswerte aus diesem Arbeitspapier oder ein aus anderen Bewertungsansätzen resultierender Wert. Die nachfolgenden Klassenobergrenzen ergeben sich aus der Multiplikation des Wertes der Güteklasse II mit dem Faktor 2. Die Güteklasse I-II ist die Summe der Güteklassen I und II geteilt durch 2.
Die chemische Gewässergüteklassifikation hat folgende Klassen:
Güteklasse I (dunkelblau): anthropogen unbelastet
Geogener Hintergrundwert (bei Naturstoffen)
Güteklasse I-II (hellblau): sehr geringe Belastung
Summe der Güteklassen I und II geteilt durch 2
Güteklasse II (grün): mäßige Belastung
Einhaltung des Zielwertes
Güteklasse II-III (hellgrün): deutliche Belastung
bis zweifacher Wert der Güteklasse II
Güteklasse III (gelb): erhöhte Belastung
bis vierfacher Wert der Güteklasse II
Güteklasse III-IV (orange): hohe Belastung
bis achtfacher Wert der Güteklasse II
Güteklasse IV (rot): sehr hohe Belastung
größer achtfacher Wert der Güteklasse II
Vergleichswert: Jahresmittelwert; Ausnahme: Nitrat-Stickstoff 90-Perzentil