Bewertungsinstrumente der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Ökologischer Zustand
Die Einstufung in eine bestimmte Zustandsklasse misst sich daran, wie stark die Lebensgemeinschaft eines Gewässers von denen eines vergleichbaren, durch menschliche Einflüsse unbeeinträchtigten, Gewässers abweicht. Dieser unbeeinträchtigte Gewässerzustand legt die Referenzbedingungen fest. Die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft unter Referenzbedingungen hängt unter anderem von der Größe eines Gewässers, dem geologischen Umfeld, dem Gefälle und der Strömung ab. Daher war die Erarbeitung einer Fließgewässertypologie für die vielen unterschiedlichen Gewässer einer der ersten Schritte bei der Umsetzung der WRRL.
Ergänzt wird die Bewertung der Lebensgemeinschaft durch Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe sowie durch Werte für allgemeine physikalisch-chemische Messgrößen wie Temperatur, Sauerstoff- und Nährstoffgehalt.
Für den ökologischen Zustand sind fünf Klassen definiert, die farblich differenziert dargestellt werden:
- sehr gut (blau),
- gut (grün),
- mäßig (gelb),
- unbefriedigend (orange) und
- schlecht (rot).
Der „sehr gute“ Zustand definiert den Referenzzustand. Der gute ökologische Zustand definiert, das zu erreichende Ziel. Im guten ökologischen Zustand weichen die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten eines Oberflächengewässers nur in geringem Maße von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse vorliegen (Referenzbedingungen). Im mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten ökologischen Zustand weichen die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässers mäßig, stark oder sehr stark von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse vorliegen.
Die Einstufung des ökologischen Zustandes erfolgt gemäß dem sogenannten „worst-case-Prinzip“. Wurden zum Beispiel in einem Fluss die wirbellosen Tiere mit „gut“ bewertet, die Fischfauna dagegen nur mit „mäßig“, kann im Ergebnis der ökologische Zustand des Flusses nur „mäßig“ sein.
Bei der Bewertung des sehr guten ökologischen Zustandes sind zudem hydromorphologische Merkmale zu berücksichtigen. Die Werte für flussgebietsspezifische Schadstoffe halten die Umweltqualitätsnormen ein. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Abstufung in den mäßigen Zustand auch dann, wenn die Werte der biologischen Qualitätskomponenten einen guten ökologischen Zustand anzeigen. Bei Nichteinhaltung von einer oder mehrerer Umweltqualitätsnormen ist der Wasserkörper in der Berichterstattung an die EU mit einem schwarzen Punkt zu kennzeichnen.