Kleine Trinkwasserversorgungen

Umzäunter Brunnen mit Holzlatten auf grüner Wiese in Großaufnahme.zum Vergrößern anklicken
Trinkwasser aus kleinen Wasserversorgungen

Umzäunter Brunnen zum Schutz vor Verunreinigungen des Trinkwassers.

Quelle: Bettina Rickert/UBA

Kleine Versorgungen sind wichtig für die sichere Versorgung vor allem ländlicher Gebiete mit Trinkwasser. Die Erfahrung zeigt, dass sie häufig Herausforderungen ausgesetzt sind, beispielsweise bezüglich Qualifikation der Betreibenden, Ressourcenschutz und Überwachung. Daher ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen für einen sicheren Betrieb wichtig.

Inhaltsverzeichnis

 

Ungeteilter Gesundheitsschutz bei Trinkwasser

In Deutschland müssen die Anforderungen an die Trinkwasserqualität in allen Trinkwasserversorgungsanlagen eingehalten werden ungeachtet ihrer Größe, der bereitgestellten Menge oder der Anzahl der versorgten Personen sowie ihrer Organisations- und Eigentumsstruktur. Deshalb gelten alle in der Trinkwasserverordnung aufgeführten Mindestanforderungen auch für dezentrale kleine Wasserwerke und Kleinanlagen zur Eigenversorgung („Hausbrunnen“) sowie für kleine zentrale Wasserwerke. Diese Anlagen sind auch in die behördliche Überwachung eingeschlossen. Durch diesen Ansatz sichert Deutschland einen nicht diskriminierenden, ungeteilten Gesundheitsschutz beim Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

Ein Teil der ländlichen Bevölkerung wird aus Hausbrunnen versorgt

In Deutschland waren 2016 etwa 99,4 % der Bevölkerung an die zentrale öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Während künftig eine geringfügige Zunahme beim Anschlussgrad an die zentrale Wasserversorgung zu erwarten ist, wird ein nicht zu vernachlässigender Teil der ländlichen Bevölkerung weiterhin aus Hausbrunnen versorgt werden.

Da die meisten in der EG-Trinkwasserrichtlinie festgelegten Parameter zu 99,9 - 100 % eingehalten werden, ist die Trinkwasserqualität aus großen, zentralen öffentlichen Versorgungsanlagen insgesamt als „sehr gut“ einzuschätzen. Für kleine und mittlere zentrale Trinkwasserversorgungen, aus denen etwa 12 % der Bevölkerung versorgt werden, liegt die Einhaltung mit 99 % nur geringfügig darunter. Die verfügbaren Daten für die Trinkwasserqualität aus Hausbrunnen deuten jedoch darauf hin, dass die Einhaltung bei mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen schwieriger ist als bei der zentralen Trinkwasserversorgung und dass hier daher Potenzial für Verbesserungen der Trinkwasserqualität besteht.

 

Hilfestellungen zum sicheren Betrieb kleiner Wasserversorgungen

Zu den festgestellten Defiziten, vor allem bezüglich Hausbrunnen, zählen mangelnde Fachkenntnisse der Inhaber und Inhaberinnen über rechtliche Pflichten, die sich aus der Trinkwasserverordnung ableiten, über mögliche Gefährdungen der Trinkwasserqualität, über einen ordnungsgemäßen Betrieb sowie eventuell erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Die DIN 2001-1 beschreibt für Kleinanlagen Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb dieser Anlagen.

Die Umsetzung eines Trinkwassersicherheitsplans (englisch Water Safety Plan - WSP) unterstützt den sicheren Betrieb auch kleiner Trinkwasserversorgungen. Das ⁠UBA⁠ entwickelte für die praktische Umsetzung dieses Ansatzes gemeinsam mit dem TZW ein Kompendium „Das Water-Safety-Plan-Konzept: Ein Handbuch für kleine Wasserversorgungen“, das sich an kleine Wasserversorgungen richtet.

 

Handlungsempfehlungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe

Zu Hausbrunnen existiert eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, die bei regelmäßigen Sitzungen fortlaufend Aspekte der Verbesserung bei kleinen Wasserversorgungsanlagen erörtert. Diese Arbeitsgruppe hat einen Ratgeber mit Handlungsempfehlungen und Informationen für den sicheren Betrieb von Hausbrunnen erarbeitet, der allgemeine Informationen zu verschiedenen Brunnenarten vermittelt, über gesetzliche Pflichten informiert, die Vorteile regelmäßiger, selbst durchgeführter Kontrollen aufzeigt, über weit verbreitete Gefährdungen in der Umgebung von Brunnen und zu baulichen Schäden informiert sowie Möglichkeiten zur Schadensbehebung, Kontrolle und Überwachung aufzeigt. Damit die Gesundheitsämter in Bezug auf den sicheren Betrieb von Hausbrunnenanlagen fachlich kompetent beraten können, müssen die Anlagen dort überhaupt bekannt sein. Deshalb ist eine Meldepflicht auch für solche kleinen Trinkwasserversorgungsanlagen zur Eigenversorgung in der Trinkwasserverordnung verankert.

 

Dezentrale Wasserver- und entsorgungen. Thema in der internationalen Arbeit

In der internationalen Arbeit hat Deutschland unter dem Protokoll über Wasser und Gesundheit, zusammen mit Serbien, die Federführung für den Themenbereich kleine Wasserversorgungen und dezentrale Abwasserentsorgung übernommen.