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Kleine Trinkwasserversorgungen

Umzäunter Brunnen mit Holzlatten auf grüner Wiese in Großaufnahme.
Trinkwasser aus kleinen Wasserversorgungen
Quelle: Bettina Rickert/UBA

Kleine Versorgungen sind insbesondere für die sichere Versorgung ländlicher Gebiete mit Trinkwasser wichtig. Die Erfahrung zeigt, dass sie häufig Herausforderungen ausgesetzt sind, beispielsweise bezüglich Qualifikation der Betreibenden, Ressourcenschutz und Überwachung. Daher ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen für einen sicheren Betrieb wichtig.

Inhaltsverzeichnis

Ungeteilter Gesundheitsschutz bei Trinkwasser

In Deutschland müssen die Anforderungen an die Trinkwasserqualität in allen Trinkwasserversorgungsanlagen eingehalten werden, ungeachtet ihrer Größe, der bereitgestellten Menge oder der Anzahl der versorgten Personen sowie ihrer Organisations- und Eigentumsstruktur. Deshalb gelten alle in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgeführten Mindestanforderungen auch für dezentrale Wasserversorgungsanlagen und Eigenwasserversorgungsanlagen („Hausbrunnen“) sowie für kleine zentrale Wasserversorgungsanlagen. Diese Anlagen sind auch in die behördliche Überwachung einbezogen. Durch diesen Ansatz sichert Deutschland einen nicht diskriminierenden, ungeteilten Gesundheitsschutz beim Trinkwasser für alle Bürger*innen.

Ein Teil der ländlichen Bevölkerung wird aus Hausbrunnen versorgt

In Deutschland waren 2022 etwa 99,5 % der Bevölkerung an die zentrale öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Während künftig eine geringfügige Zunahme beim Anschlussgrad an die zentrale Wasserversorgung zu erwarten ist, wird ein nicht zu vernachlässigender Teil der ländlichen Bevölkerung weiterhin aus Hausbrunnen versorgt werden.

Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist als „gut“ bis „sehr gut“ einzuschätzen, da die in der EU-Trinkwasserrichtlinie festgelegten Parameter zu über 99% (bis 100%) eingehalten werden. Geringe Unterschiede gibt es zwischen großen, zentralen öffentlichen Versorgungsanlagen und kleinen und mittleren zentralen Trinkwasserversorgungen, aus denen etwa 11 % der Bevölkerung versorgt werden. Bei letzteren kommt es bei wenigen Indikatorparametern zu Überschreitungen in mehr als 1 % der Fälle, welche bei den großen durchweg unter 1 % liegen.

Hilfestellungen zum sicheren Betrieb kleiner Wasserversorgungen

Zu den festgestellten Defiziten, vor allem bezüglich Hausbrunnen, zählen mangelnde Fachkenntnisse der Inhaber*innen über rechtliche Pflichten, die sich aus der TrinkwV ableiten, über mögliche Gefährdungen der Trinkwasserqualität, über einen ordnungsgemäßen Betrieb sowie eventuell erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Die DIN 2001-1 beschreibt für Kleinanlagen Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb dieser Anlagen.

Die Umsetzung eines Risikomanagements (englisch Water Safety Plan - WSP) unterstützt den sicheren Betrieb auch kleiner Trinkwasserversorgungen. Das UBA entwickelte für die praktische Umsetzung dieses Ansatzes gemeinsam mit dem TZW ein Kompendium „Das Water-Safety-Plan-Konzept: Ein Handbuch für kleine Wasserversorgungen“, das sich an kleine Wasserversorgungen richtet. Kleine zentrale Wasserversorgungsanlagen müssen gemäß TrinkwV ein Risikomanagement umsetzen.

Handlungsempfehlungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe

Zu Hausbrunnen existiert eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, die bei regelmäßigen Sitzungen fortlaufend Aspekte der Verbesserung bei kleinen Wasserversorgungsanlagen erörtert. Diese Arbeitsgruppe hat einen Ratgeber mit Handlungsempfehlungen und Informationen für den sicheren Betrieb von Hausbrunnen erarbeitet, der allgemeine Informationen zu verschiedenen Brunnenarten vermittelt, über gesetzliche Pflichten informiert, die Vorteile regelmäßiger, selbst durchgeführter Kontrollen aufzeigt, über weit verbreitete Gefährdungen in der Umgebung von Brunnen und zu baulichen Schäden informiert sowie Möglichkeiten zur Schadensbehebung, Kontrolle und Überwachung aufzeigt. Damit die Gesundheitsämter in Bezug auf den sicheren Betrieb von Hausbrunnenanlagen fachlich kompetent beraten können, müssen die Anlagen dort überhaupt bekannt sein. Deshalb ist eine Meldepflicht auch für solche kleinen Trinkwasserversorgungsanlagen zur Eigenversorgung in der TrinkwV verankert. Weiterhin erarbeitete die Bund-Länder Arbeitsgruppe Leitfäden für Gesundheitsämter mit Empfehlungen für die Überwachung von Eigenwasserversorgungsanlagen, von mobilen Versorgungsanlagen sowie von Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung, von öffentlichen Trinkwasserbrunnen und für die Risikobetrachtung für dezentrale Wasserversorgungsanlagen.

Dezentrale Wasserver- und entsorgungen. Thema in der internationalen Arbeit

In der internationalen Arbeit hat Deutschland unter dem Protokoll über Wasser und Gesundheit, zusammen mit Serbien, die Federführung für den Themenbereich kleine Wasserversorgungen und dezentrale Abwasserentsorgung übernommen.

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