Trinkwasserversorgung

„Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, klar kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Trinkwasser muss keimarm sein. Es muss jedoch mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügen.“ (Zitat aus DIN 2000)

Inhaltsverzeichnis

 

Zentrale Trinkwasserversorgung

Diese Anforderungen werden am besten durch eine zentrale Trinkwasserversorgung sichergestellt. Mehr als 99 % des Trinkwassers in Deutschland wird von zentralen Wasserversorgungsanlagen an die Bevölkerung geliefert. Im Idealfall sollten die Wasserwerke nur der Verteilung des Trinkwassers dienen, in der Praxis ist aber eine mehr oder weniger komplexe Rohwasseraufbereitung notwendig.

Bei der zentralen Trinkwasserversorgung sind drei Grundsätze zu beachten:

  1. das Multibarrierenprinzip
  2. das Minimierungsgebot
  3. die 10%-Regel

Das ⁠UBA⁠ unterstützt diese Grundsätze durch die Mitarbeit in Gremien, Beteiligung an Forschungsprojekten und durch die Führung der Positivliste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. In dieser Liste wird sowohl das Minimierungsgebot als auch die 10%-Regel fachlich umgesetzt.

Das UBA beteiligt sich an der Fortführung des deutschen und des Internationalen Regelwerkes zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Regelsetzer für Trinkwasser in Deutschland sind vorwiegend DIN und DVGW. Neben rein technischen Verfahrensregeln enthält das Regelwerk auch allgemeine Leitsätze zur hygienisch sicheren Trinkwasserversorgung (DIN 2000).

 

Dezentrale Trinkwasserversorgung

Ein geringer Anteil wird durch Kleinanlagen (sogenannte Hausbrunnen) gewonnen, die weniger als 1000 m3 Trinkwasser pro Jahr fördern.

Bei der dezentralen Trinkwasserversorgung unterscheidet man:

  1. die stationäre Versorgung durch eigene Brunnen und Quellen aus kleinen Anlagen,
  2. die Trinkwasserversorgung in Land-, Luft-, und Wasserfahrzeugen und
  3. die temporäre Ersatzversorgung von Bevölkerungsgruppen in Krisenfällen, bei Naturkatastrophen, Großschadensereignissen aber auch die Versorgung bei Großveranstaltungen und  auf Wochenmärkten sowie die saisonale Versorgung z.B. an Sportboothäfen und auf Campingplätzen.

Das Umweltbundesamt hat Informationsmaterial für die Betreiber von Hausbrunnenanlagen erstellt und beteiligt sich bei der Weiterentwicklung der Technischen Regeln in allen drei Bereichen.

 

Multibarrierenprinzip

Es sind mindestens 4 Barrieren zu errichten:

  1. Barriere: Schutz des Einzugsgebietes (Schutzgebiete) und sichere Wasserfassung (Grundwasser/Uferfiltration)
  2. Barriere: Aufbereitung nach den Regeln der Technik
  3. Barriere: Höchste Sorgfalt bei der Erweiterung und der Reparatur des Rohrnetzes (Desinfektion der reparierten oder neuen Abschnitte) und anschließende Kontrolle der Wasserqualität
  4. Barriere: Speicherung und Verteilung in der Hausinstallation nach den Regeln der Technik (Leitungsmaterial passend zum Wasser, sorgfältige Wärmedämmung, geeignete Hydraulik)
 

Minimierungsgebot

Bei der Trinkwasseraufbereitung und Verteilung dürfen durch die Aufbereitungschemikalien und die verwendeten Materialien nur so wenig Verunreinigungen wie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar in das Trinkwasser übergehen.

Damit stellt das Minimierungsgebot eine Vorgabe dar, welches auf ein natürliches und ⁠anthropogen⁠ unbelastetes Trinkwasser abzielt.

 

10%-Regel

Diese Regel ist eine international anerkannte Übereinkunft der Fachleute, die besagt, dass während der Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser die Konzentration eines mit einem Grenzwert versehenen (gesundheitlich relevanten) Parameters nicht mehr als 10% des Grenzwertes ansteigen darf.

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 zentrale Trinkwasserversorgung  dezentrale Trinkwasserversorgung  Multibarrierenkonzept  Minimierungsgebot