Trinkwasser gewinnen

Leitbild für ein gutes Trinkwasser ist Grundwasser, das aus genügender Tiefe und nach Passage durch ausreichend filtrierende Schichten dem natürlichen Wasserkreislauf entnommen und in keiner Weise beeinträchtigt wurde. Ein solches Grundwasser könnte ein Wasserwerk direkt ohne Aufbereitung an die Nutzer abgeben.

Das mag unrealistisch klingen, ist aber teilweise in Deutschland heute nach wie vor eine Realität. Um jedoch die gesamte Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen, reichen solche Ressourcen bei weitem nicht aus. Daher wird als Rohwasser in Deutschland neben Grundwasser auch Uferfiltrat und Oberflächenwasser genutzt. Die Auswahl der zur Trinkwassergewinnung genutzten Ressourcen richtet sich nach drei Gesichtspunkten, nämlich nach

  1. der Verlässlichkeit, mit der sie eine gute bis sehr gute Wasserqualität liefern,
  2. der zur Verfügung stehenden Menge (Ergiebigkeit) und
  3. der Schutzmöglichkeit z.B. durch die Ausweisung von Schutzzonen bzw. Auflagen im ⁠Einzugsgebiet⁠.

Für das Ziel eines möglichst reinen Rohwassers entwickelt und verbessert das Umweltbundesamt Konzepte zur Sicherung des Ressourcenschutzes für die Trinkwassergewinnung. Dazu erforscht es

  • das Auftreten von Wasserlebewesen, die bei der Trinkwassergewinnung stören und/oder die Trinkwasserqualität beeinträchtigen, insbesondere von Cyanobakterien und von Krankheitserregern;
  • das Verhalten von Schadstoffen und Krankheitserregern in Gewässern und deren Elimination durch Ufer- und Langsamsandfiltration;
  • die Betriebsbedingungen, die eine sichere Trinkwassergewinnung durch Ufer- und Langsamsandfiltration gewährleisten.

Auf der Grundlage der eigenen Ergebnisse dieser oder gemeinsam mit externen Partnern durchgeführten Forschung

  • prüft das Umweltbundesamt,  ob, in welcher Menge und unter welchen Bedingungen gesundheitsrelevante Mikroorganismen und Stoffe bis an die Trinkwasserentnahmestelle gelangen können;
  • entwickelt das Umweltbundesamt Vorschläge zur sicheren Bewirtschaftung der Trinkwasserressourcen sowie zur Verankerung dieses Ziels und des dafür notwendigen Vorgehens in nationalen und internationalen Regelwerken;
  • bringt das Umweltbundesamt diese Vorschläge in einschlägige Gremien ein, zum Beispiel die Europäische Union, das Europäische Normungsinstitut (CEN), die Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) und in Fachverbände, die das deutsche Technische Regelwerk gestalten, wie der Deutschen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (DVGW) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA);
  • unterstützt das Umweltbundesamt im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Entwicklung in anderen Ländern;
  • berät das Umweltbundesamt Kolleginnen und Kollegen aus Aufsichtsbehörden der Länder und Gemeinden beim Schutz und bei der Bewirtschaftung von Trinkwasserressourcen, bei der Beherrschung der Gewässereutrophierung, beim Schutz von Kleinanlagen (sogenannten "Hausbrunnen") und bei der Bewertung des Vorkommens qualitätsbeeinträchtigender Wasserlebewesen.

 

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