Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und weitere Akteure des Finanzsektors sind aufgrund des Klimawandels in vielfältiger Weise gefordert. Die Kreditinstitute müssen bei der Prüfung von Kreditwünschen dafür sorgen, dass Klimaschutz und Anpassung berücksichtigt werden und nach klimabedingten Schadenfällen durch Kreditvergabe ausreichende Liquidität zur Schadenbewältigung und zum Wiederaufbau bereitgestellt wird. Versicherer spielen eine wichtige Rolle für die kollektive Risikoübernahme und Risikoteilung.
Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass bei den Banken die Themen Risikomanagement und Klimawandelanpassung noch immer unzureichend und zu wenig systematisch adressiert werden (siehe Indikator FiW-R-2). Im Vordergrund der Wahrnehmung stehen nach wie vor die transitorischen Risiken. Das sind regulatorische Risiken, die aus verschärften Klimaschutzauflagen für die Kundschaft entstehen, sowie Reputationsrisiken, die mit Investitionen der Banken in klimaschädliche Projekte einhergehen können. Diesen Risiken wird insgesamt ein größeres Schadenspotential zugerechnet als den physischen Klimarisiken. Vor allem für international agierende Banken, die Bankgeschäfte auch in hoch vulnerablen Ländern betreiben (siehe Indikator IG-R-2), birgt dieser „blinde Fleck“ erhebliches Risikopotenzial. Aber auch für regional agierende Banken sind physische Risiken direkt oder indirekt relevant.
Die Entwicklungen zur Verbesserung der Transparenz im Risikomanagement von Finanzdienstleistern (CSRD, Taxonomie-Verordnung und neue Regulierungen durch EPA und BaFin) werden künftig zu einer intensiveren Analyse physischer Risiken und erwartungsgemäß zur Umsetzung risikomindernder Maßnahmen beitragen. Eine höhere Transparenz ist zum einen bedeutsam, um die Leistungsfähigkeit und Stabilität der Banken auch im Krisenfall zu prüfen. Zum anderen trägt sie dazu bei, dass diejenigen, die Geld anlegen, informierte Entscheidungen treffen können. Mit dem allgemein steigenden Bewusstsein für Klimaschutz und Nachhaltigkeit entsteht auch eine wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Kapitalanlagen.
Die Versicherungswirtschaft leistet mit ihren Produkten grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Risikotransfer. Klimarisikoversicherungen werden als ein zentrales strategisches Instrument für die Klimawandelanpassung gesehen. So wurde im Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030 die Bedeutung von Versicherungen zur Verringerung von Katastrophenrisiken und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Bevölkerung und Institutionen gegenüber Katastrophen hervorgehoben. Auch in der EU-Anpassungsstrategie 2021 wird die Schließung der Lücke beim Versicherungsschutz gegen Klimarisiken als wichtiger Schritt hin zu einer klimaresilienten EU gesehen. Europaweit sind im Durchschnitt derzeit nur etwa 35 % der klimabedingten wirtschaftlichen Verluste versichert, in einigen Teilen Europas sogar nur 5 % oder weniger211.
Wesentliche Voraussetzungen für einen umfangreicheren Versicherungsschutz sind zum einen die Verfügbarkeit attraktiver Versicherungsangebote, zum anderen die Bereitschaft der Bevölkerung, Versicherungsprodukte in Anspruch zu nehmen. An der Weiterentwicklung geeigneter Versicherungsinstrumente wird weltweit gearbeitet. In Deutschland ist die eEV inzwischen etabliert, allerdings noch immer mit einer zu geringen Versicherungsdichte (siehe Indikator BAU-R-4). Für die Land- und Forstwirtschaft fehlt es nach wie vor an passfähigen Angeboten für Klimarisikoversicherungen. Bestehende Angebote werden wegen hoher Kosten und fehlender staatlicher Unterstützung derzeit kaum nachgefragt. Generell hat die Finanzwirtschaft ein großes Potenzial, entsprechend benötigte Innovationen bei Versicherungsprodukten voranzutreiben. Begleitende wissenschaftliche Studien könnten diese Bestrebungen zusätzlich unterstützen212.
In Anbetracht des noch immer unzureichenden Risikobewusstseins in der Bevölkerung (siehe Indikator FiW-R-1) erscheint eine noch intensivere und stärker gebündelte Information zu Klimarisiken erforderlich. Zur Aufklärung über die Risiken von Gebäudeschäden und zur Erhöhung der Versicherungsbereitschaft wurden in den letzten Jahren von mehreren Bundesländern Elementarschadenkampagnen durchgeführt. Im Ergebnis waren diese aber nur eingeschränkt erfolgreich und haben vor allem die ohnehin bereits sensibilisierten Personen angesprochen. Auch Instrumente wie der Hochwasser-Pass, die für die Sensibilisierung konzipiert wurden, wurden nicht effektiv weitergeführt. Mit dem internetgestützten Informationsinstrument Naturgefahren-Check, den der GDV anbietet, können sich Personen, die mieten oder ein Haus besitzen, sowie Unternehmen darüber informieren, wie stark ihr Gebäude gegenüber Naturgefahren exponiert ist und welche Anpassungsmaßnahmen möglich sind. Auch dieses Angebot wird aber erwartungsgemäß nur die ohnehin bereits interessierte Öffentlichkeit ansprechen. Um mit einem stärker gebündelten Informationsangebot breiter in die Gesellschaft hineinzuwirken, hat der DWD im Jahr 2022 angekündigt, in Kooperation mit der LAWA und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Naturgefahrenportal aufzubauen, mit dem sich künftig die konkreten Gefahren an einem bestimmten Ort digital abrufen lassen und darauf basierend Entscheidungen zur Prävention ermöglicht werden.
Risikotransfer über passfähige Versicherungslösungen reicht aber nicht immer aus, denn Versicherungen sollten bestenfalls nur Teil eines umfassenderen Risikomanagements sein. Im optimalen Fall flankieren Strategien zur operativen Risikominderung den Risikotransfer. So führen viele Versicherer inzwischen selbst individuelle Beratungen beispielsweise zu hochwasserangepassten Bauweisen durch und binden den Abschluss von Versicherungspolicen teilweise an Anpassungsstandards, um Risiken zu mindern und damit auch Versicherungsprämien zu reduzieren. Insgesamt bedarf es aber einer deutlich intensiveren Kooperation zwischen Versicherungsunternehmen, der öffentlichen Hand, den Verbraucherschutzverbänden und den Versicherungsnehmenden. Diskutiert werden unter anderem die stärkere Verankerung von Anpassungsverpflichtungen in gesetzlichen und planerischen Grundlagen sowie Regularien, die beispielsweise die Siedlungsentwicklung in klimarisikoarme Gebiete lenkt (siehe Indikator RO-R-6). Weitere Ansatzpunkte sind die Gestaltung der Versicherungssteuer dahingehend, dass Versicherungsprämien bezahlbar werden, oder auch die Festsetzung eines staatlichen Mindestabsicherungsschutzes mit Aufbau eines staatlichen Pools, aus dem im Schadensfall finanzielle Unterstützungen möglich sind, ohne die Steuerzahlenden zu belasten und die Schäden zu vergemeinschaften. Auch eine enge Kooperation mit den Banken ist in diesem Kontext bedeutsam. So könnte beispielsweise die Vergabe von Hypothekenkrediten an einen Elementarschadenversicherungsnachweis gebunden werden oder dieser könnte zu einer Zinsverbilligung des Kredits führen.
211 - Europäische Kommission 2021: Ein klimaresilientes Europa aufbauen - die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel. COM(2021) 82 final, Brüssel. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM:2021:82:FIN
212 - Sönke K., Sandholz S., Bulut S.S., Mirwald M., Kohler D. 2022: Klimarisikoversicherung – Potenziale als strategisches Instrument zur Klimaanpassung in Deutschland. Climate Change 13/2022, Dessau.Roßlau, 122 S. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoversicherung