Welche Treibhausgase betrachtet das UBA für die internationale Berichterstattung?
Das Kyoto-Protokoll nennt folgende Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), und Lachgas (N2O) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase): wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), und Schwefelhexafluorid (SF6). Seit 2015 wird Stickstofftrifluorid (NF3) zusätzlich einbezogen. In Deutschland entfallen 87,1 Prozent der Freisetzung von Treibhausgasen auf Kohlendioxid, 6,5 Prozent auf Methan, 4,6 Prozent auf Lachgas und rund 1,7 Prozent auf die F-Gase (im Jahr 2020). Die Emissionen von Stickstofftrifluorid sind verschwindend gering.
Emissionen vergleichbar machen: die Treibhausgaspotenziale – Global Warming Potentials (GWP)
Die Beiträge verschiedener Treibhausgase zum Klimawandel direkt zu vergleichen, ist keine einfache Angelegenheit: Einige Treibhausgase wie Kohlendioxid verweilen mitunter hunderte Jahre in der Atmosphäre, während andere schon nach wenigen Jahren wieder aus der Atmosphäre verschwunden sind. Jede Substanz wirkt zudem in der Atmosphäre unterschiedlich stark, je nachdem wie viel Wärmestrahlung sie absorbiert bzw. reflektiert.
Ein Weg, um die Klimawirkung der Treibhausgase zu vergleichen, ist das Konzept der Treibhausgaspotenziale (engl. Global Warming Potentials, kurz GWP): Dabei wird die Klimawirkung innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts (20, 100, 500 Jahre) auf Kohlendioxid bezogen, so dass alle Emissionen in so genannten Kohlendioxid-Äquivalenten vorliegen. Dies ermöglicht die Angabe nationaler Gesamtemissionen an Treibhausgas, auf denen dann zum Beispiel Reduktionsziele und -verpflichtungen beruhen und die die Angaben unterschiedlicher Länder vergleichbar machen.
Für die internationale Treibhausgas-Emissionsberichterstattung wurde verbindlich festgelegt, die GWP-Werte mit 100 Jahren Zeithorizont zu verwenden (GWP100). Derzeit gelten die GWP100-Werte des Vierten Sachstandsberichtes des Weltklimarats IPCC (2007), ein Wechsel auf die aktualisierten GWP100-Werte des Fünften Sachstandsberichts des IPCC (2014/2015) ist für die Berichterstattung 2024 vorgesehen.
Ein Beispiel: Methan hat gemäß dem Vierten Sachstandsbericht des Weltklimarats einen GWP100 von 25. Eine Tonne emittiertes Methan geht folglich als 25 Tonnen CO2-Äquivalente in die internationale Berichterstattung ein. Die emittierte Tonne Methan ist, auf 100 Jahre gesehen, so klimaschädlich wie 25 Tonnen Kohlendioxid.
Würde man mit dem GWP20 aus dem gleichen Vierten Sachstandsbericht des Weltklimarats einen kürzeren Zeithorizont von 20 Jahren wählen, so wäre das stark aber nur recht kurz in der Atmosphäre wirkende Methan in den ersten 20 Jahren 72 Mal so klimaschädlich wie Kohlendioxid. Die Nutzung des GWP20i unterschätzt aber die Wirkung des Kohlendioxids, da das Kohlendioxid nach den 20 Jahren noch Jahrhunderte weiter in der Atmosphäre wirkt. Da Kohlendioxid das weitaus häufigste Treibhausgas ist und für den Vergleich von CO2-Äquivalent-Emissionen innerhalb einer Berichterstattung für alle Treibhausgase derselbe Zeithorizont zu wählen ist, ist der GWP100 auch weiterhin als sinnvoll anzusehen.