Als Kommunalabwasser wird das Abwasser bezeichnet, das entsprechend der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG in kommunalen Kläranlagen behandelt wird. Dies umfasst Abwasser aus Haushalten, Regenwasser (bei Mischkanalisation) sowie Abwasser einiger ausgewählter Industriebranchen (siehe Anhang III von 91/271/EWG z.B. Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten und Getränken).
Das kommunale Abwasser enthält Krankheitserreger sowie Nährstoffe, Metalle sowie chemische Schadstoffe. Werden diese nicht ausreichend aus dem Abwasser entfernt, ergeben sich Gefährdungen für die menschliche Gesundheit, Boden, Grundwasser, Pflanzen und Tiere.
Die heute in Deutschland übliche dreistufige Abwasserbehandlung ist für die Reduzierung von Nährstoffen optimiert worden, weshalb schwer abbaubare Schadstoffe (z. B. Schwermetalle, polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und andere organische Mikroverunreinigungen) nicht vollständig eliminiert werden. Bakterien werden in konventionellen Kläranlagen um 2-3 Zehnerpotenzen reduziert. Da die Konzentrationen aber im ungereinigten Abwasser sehr hoch sind, sind im Kläranlagenablauf auch nach dreistufiger Abwasserbehandlung noch relevante Mengen an Bakterien enthalten.
Somit hängt das Risiko bei der Nutzung von aufbereitetem Abwasser zum einen deutlich von den eingesetzten Abwasseraufbereitungsverfahren ab. Zum anderen spielt die mögliche Exposition der Umwelt und Menschen eine Rolle – z-B. ist die Gefährdung für den Menschen bei rohverzehrten Lebensmitteln höher als bei gekochten oder verarbeiteten Produkten, die mögliche Verunreinigungen des Grundwassers hängt u.a. von Boden und Klima ab. Untersuchungen belegen, dass Wasserwiederverwendung Grundwasserverunreinigungen (z.B. mit Arzneimitteln) verursachen kann. Im Interesse des nachhaltigen Grundwasser- und Bodenschutzes muss Wasserwiederverwendung daher dem Vorsorgeprinzip Folge leisten.
Für weitere Ausführungen zu den möglichen Risiken durch Wasserwiederverwendung siehe auch UBA-Texte 34/2016.