Regenwasserbewirtschaftung

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Maßnahmen zum Erreichen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung
Quelle: Umweltbundesamt

Ein modernes Regenwassermanagement verfolgt heute gleichzeitig mehrere Ziele. Wo früher die Entwässerungssicherheit das alleinige Ziel der Planung war, gilt es heute den Wasserkreislauf auch im urbanen Raum dem des unbebauten Zustands anzugleichen, Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren und positive Effekte der Stadtklimatisierung zu erzielen.

Zur Erreichung dieser Ziele steht für den Umgang mit Regenwasser ein breites Spektrum unterschiedlicher Maßnahmen zur Verfügung. Dezentrale Bewirtschaftungsmaßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung und lassen sich sowohl gut miteinander als auch mit der zentralen Niederschlagsentwässerung kombinieren wie beispielsweise die Vermeidung von Regenabflüssen durch Entsiegelung, ⁠Verdunstung⁠, Versickerung sowie Regenwassernutzung (siehe Abbildung).

Die Reduzierung der Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß ist ein erster Schritt. Wo es möglich ist, sollten Grünflächen angelegt oder wasserdurchlässige Beläge als Alternative zur vollständigen Versiegelung (z. B. für Wege und Zufahrten), genutzt werden.

Lässt sich die Versiegelung von Flächen nicht vermeiden, so kann Niederschlagswasser je nach Art der Fläche und deren Verschmutzungsgrad versickert, verdunstet, genutzt oder behandelt werden. Als gering belastet gelten Flächen wie Rad- und Gehwege in Wohngebieten und wenig befahrene Verkehrsflächen. Dieses Niederschlagswasser kann zum Beispiel gleich am Ort der Entstehung in Mulden oder Rigolen gespeichert und über die Bodenzone versickert werden.

Eine weitere Möglichkeit des Rückhaltes und der raschen Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf ist die Zwischenspeicherung und Verdunstung durch Grünflächen, Teiche, Straßenbäume, Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Nutzung von Regenwasser zur Verdunstungskühlung kann einen wichtigen Beitrag zu einer intelligenten dezentralen Regenwasserbewirtschaftung für die Verbesserung der Wasser- und Energiebilanz sowie zur Minderung negativer Hitzeinseleffekte in den Städten leisten. 

Auch Niederschlagswasser, das z. B. auf Straßen, Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten oder Rollbahnen von Flughäfen anfällt, muss nicht in Kläranlagen behandelt werden. Die dezentrale Behandlung kann in Filteranlagen erfolgen, die sich z. B. in Schächten befinden. Dabei werden Schwermetalle, Staub, Öl und weitere Bestandteile eliminiert. Ihre Wirksamkeit ist gleichwertig mit Regenklärbecken. Das behandelte Wasser wird anschließend versickert oder in ein Gewässer eingeleitet. Mischwasserüberläufe in die Gewässer können so reduziert werden.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt grundsätzlich fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll. Die Vorschrift ist offen formuliert (Soll-Vorschrift), um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort (z. B. bestehende Mischkanalisationen) und landesrechtlichen Regelungen Rechnung tragen zu können. So sieht das brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) vor, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen.

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Schlagworte:
 Regenwasser  Niederschlagsentwässerung  Flächenversiegelung