Der jährliche Arbeitsprozess bis zu den finalen Treibhausgas-Projektionen kann vereinfacht in drei Phasen dargestellt werden:
Phase 1: Abstimmung der Rahmendaten und Instrumente
Die erste Phase ist geprägt von einem breiten fachlichen Austausch zwischen dem unabhängigen Forschungskonsortium, den Wissenschaftler*innen des Umweltbundesamtes und dem Thünen-Institut sowie der Bundesregierung, vertreten durch die Bundesressorts. Ziel ist es, im Verlauf eines ausführlichen schriftlichen und mündlichen Diskussionsprozesses, ein gemeinschaftliches Verständnis zu konsistenten Annahmen und aktuelle Daten für die Berechnungen der Treibhausgas-Projektionen zu erlangen, also den Rahmen der Modellierungen zu definieren.
In der Regel starten diese Prozesse mit schriftlichen Vorschlägen des Forschungskonsortiums. Bei den Instrumenten ist das Konsortium auf die Zusammenarbeit und Informationen der Bundesressorts angewiesen. Dies betrifft beispielsweise konkrete Fördervolumina und die Ausgestaltung von Maßnahmen, da diese zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht öffentlich bekannt sind.
Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses veröffentlicht das Umweltbundesamt in der Reihe „Treibhausgas-Projektionen“.
Phase 2: Modellierung und Sensitivitäten
Nachdem in Phase 1 die für die Modellierung notwendigen Parameter und Annahmen festgelegt wurden, erfolgen jetzt die computergestützten Modellierungsarbeiten durch das beauftragte Forschungskonsortium. Auf Grund der Komplexität und Wechselwirkungen der Sektoren und Modelle finden innerhalb des Konsortiums weitere Abstimmungen und Rückkopplungen statt. Der Austausch zwischen dem Umweltbundesamt und dem Konsortium fokussiert sich in dieser Phase nur auf den Arbeitsfortschritt und die Einhaltung des Zeitplans.
Zum Ende dieser Phase werden ergänzend computergestützte Sensitivitätsanalysen durchgeführt, bei denen die Abhängigkeit der Ergebnisse von einzelnen getroffenen Annahmen untersucht werden. Dadurch sollen mögliche Unsicherheiten eingeordnet werden können.
Zum Ende der Modellierungen, etwa Ende Januar bis Anfang März, erhält das Umweltbundesamt erste Ergebnisse, die durch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden im UBA auf Plausibilität und Konsistenz geprüft werden. Die Qualitätssicherung wird so gewinnbringend ergänzt und ist auch zur Prüfung der Leistungserbringung erforderlich.
Phase 3: Prüfung
Mit dem Papier „Ergebnisse kompakt“ veröffentlicht das Umweltbundesamt bis zum Ablauf des 15. März die ersten zentralen Ergebnisse. In einem standardisierten Format (Berichtstabellen) erfolgt die Übersendung an die EU, welche die Daten prüft und ein Review erstellt. Diese Berichtstabellen werden zusammen mit der Veröffentlichung „Ergebnisse kompakt“ und gegebenenfalls anderen Dokumenten dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) zur Prüfung und dem Bundestag zur Information übersendet. Weitere Ergebnisaufbereitungen und Informationen folgen, beispielsweise zur Modelldokumentation. Gleichzeitig erfolgen letzte Anschlussrechnungen, wie zur sozialen Folgenabschätzung, und die Dokumentation der Ergebnisse im Projektionsbericht. Alle zwei Jahre findet darüber hinaus im Rahmen der EU-Berichterstattung ein Qualitätssicherungsprozess der übermittelten Berichtstabellen statt.
Alle Ergebnisse werden in der Reihe „Treibhausgas-Projektionen“ veröffentlicht.