Inspektionen nach Antarktis-Vertrag

Vor einer Forschungsstation steht eine Gruppe von Männern und Frauen. Links die Gruppe aus Südafrika, recht die deutsche Gruppe. Beide halten ihre jeweilige Landesflagge in den Händen.zum Vergrößern anklicken
Die südafrikanisch-deutsche Inspektionsgruppe 2013
Quelle: M. Ney

Um die Ziele des Antarktis-Vertrags zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten sind Konsultativstaaten dazu berechtigt, Inspektionen in der Antarktis durchzuführen. Dabei können Forschungsstationen aber auch Schiffe überprüft werden. Deutschland hat bereits derartige Inspektionen durchgeführt.

Entsprechend Artikel 7 des Antarktis-Vertrags und Artikel 14 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) hat jeder Konsultativstaat das Recht, staatliche Beobachter zu Inspektionszwecken in die Antarktis zu entsenden. Dabei stehen alle Gebiete der Antarktis einschließlich aller Stationen, Einrichtungen und Ausrüstungen vor Ort sowie alle Schiffe und Luftfahrzeuge jederzeit zur Inspektion offen.

Solche Reisen dienen dazu, die Einhaltung der Regularien des Antarktis-Vertrags und des USP in den Forschungseinrichtungen und Schiffen zu überprüfen und in Form eines Inspektionsberichtes zusammenzustellen sowie bei Bedarf Maßnahmen zur Optimierung vorzuschlagen. Ziel dabei ist, den Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu fördern und die Einhaltung des USP zu gewährleisten.

Zur inhaltlichen Orientierung, was bei einer Inspektion zu überprüfen ist, haben die Antarktis-Vertragsstaaten eine Checkliste erstellt, die vor Ort vom jeweiligen Inspektionsteam abgearbeitet wird. Dazu wird ein Bericht erstellt, der den Zustand der Stationen und ggf. Schiffe und Flugzeuge beschreibt und konkrete Empfehlungen zur Optimierung der entsprechenden Infrastruktur im Bereich Umweltschutz, Forschung und Logistik enthält. Die von den Inspektionen betroffenen Vertragsstaaten erhalten die Möglichkeit, den Inspektionsbericht vor Vorstellung und Veröffentlichung auf der darauffolgenden ATCM zu kommentieren.

Deutschland hat zuletzt im Januar 2013 gemeinsam mit Südafrika als Inspektionspartner eine solche Überprüfung durchgeführt. Die Leitung der Inspektionsreise teilten sich das Auswärtige Amt und der Direktor des südafrikanischen Antarktisprogrammes. Als Logistikpartner stand das Alfred-Wegener-Institut (AWI) zur Verfügung. Die Umweltschutzinteressen von deutscher Seite hat ein Vertreter des ⁠UBA⁠ wahrgenommen. Inspiziert wurden vier Stationen in Dronning Maud Land (Ostantarktis): „Troll“ (Norwegen), „Halley VI“ (Großbritannien), „Princess Elisabeth“ (Belgien) und „Maitri“ (Indien).

Insgesamt war die Inspektion erfolgreich. Die in der Ostantarktis inspizierten Stationen weisen im Ergebnis sehr unterschiedliche (Umwelt-) Standards auf, auch ihr Erhaltungszustand und der Umfang des wissenschaftlichen Betriebes variiert erheblich. Defizite im Bereich Umweltschutz wurden für alle Stationen aufgezeigt, und entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung gegeben. Grobe Verstöße gegen den Antarktis-Vertrag oder das USP wurden jedoch nicht festgestellt.

 

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