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Genehmigungsbehörde

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

IAATO-Beobachtermissionen auf deutschen Schiffen

Schlauchbootrundfahrten gehören zum üblichen Programm einer Expeditionskreuzfahrt.

Der Verband der Antarktis-Reiseveranstalter kontrolliert streng die Einhaltung der verbandseigenen Regelungen. Da die Überwachung des Vollzuges vor Ort ebenso zu den Aufgaben einer Vollzugsbehörde gehört, kooperiert das UBA mit dem Verband und entsendet nach Möglichkeit Beobachter*innen auf die deutschen IAATO-Schiffe.

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Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

3x3 Botschaften für die Beteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben

Bagger auf einer Baustelle

Wie kann eine Beteiligung der Öffentlichkeit dazu beitragen, dass umweltrelevante Vorhaben wie Umgehungsstraßen, Stromnetze oder Pumpspeicherkraftwerke besser geplant und zugelassen werden? Das im Auftrag des Umweltbundesamts erarbeitete „3x3 der Öffentlichkeitsbeteiligung“ enthält dazu neun Botschaften an Vorhabenträger und Behörden.

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Inspektionen nach Antarktis-Vertrag

Vor einer Forschungsstation steht eine Gruppe von Männern und Frauen. Links die Gruppe aus Südafrika, recht die deutsche Gruppe. Beide halten ihre jeweilige Landesflagge in den Händen.

Um die Ziele des Antarktis-Vertrags zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten sind Konsultativstaaten dazu berechtigt, Inspektionen in der Antarktis durchzuführen. Dabei können Forschungsstationen aber auch Schiffe überprüft werden. Deutschland hat bereits derartige Inspektionen durchgeführt.

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Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG)

Deutschland hat das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) mit dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) in die nationale Gesetzgebung überführt. Das AUG benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.

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Abfall | Ressourcen

Notifizierungsverfahren

Altautos auf einem Schrottplatz

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind.

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Kurzlink: www.uba.de/t27822de