Lärmbelästigung

Straßenlärm wird von den Deutschen als größte Lärmquelle benannt – gefolgt vom Nachbarschaftslärmzum Vergrößern anklicken
Straßenlärm wird von den Deutschen als größte Lärmquelle benannt – gefolgt vom Nachbarschaftslärm
Quelle: Karl-Philipp Walsch / UBA Diagramm als PDF

Eine der zentralen Auswirkungen des Umgebungslärms ist die Lärmbelästigung. Lärm wirkt sich negativ auf die Kommunikation, die Erholung und die Entspannung aus. Aber auch konzentriertes Arbeiten und das psychische Wohlbefinden werden durch Lärm negativ beeinflusst. Diese Beeinträchtigungen tragen wesentlich zur Lärmbelästigung der Betroffenen bei.

Die Lärmbelästigung ist der wichtigste ⁠Indikator⁠ für die Entscheidung, welche Geräuschbelastungen als erheblich oder unzumutbar angesehen werden müssen. Sie bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung von sachgerechten Kriterien und Maßnahmen zur Lärmvorsorge und zum Schutz gegen Lärm.

Das Ausmaß der Lärmbelästigung hängt neben der messbaren physikalischen Geräuschbelastung von zahlreichen nicht-akustischen Faktoren, wie z. B. der Einstellung zur Geräuschquelle, dem Umweltbewusstsein und der individuellen Disposition ab. Wie stark sich die Menschen in Deutschland durch Lärm belästigt fühlen, kann anhand der regelmäßig durchgeführten, repräsentativen Umfragen des ⁠UBA⁠ beurteilt werden. Nach der Untersuchung aus dem Jahr 2024 fühlen sich 67 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen steht der Luftverkehr: Der Fluglärm stört 38 Prozent der Bevölkerung. Bundesweit fühlen sich 23 Prozent durch Schienenverkehr beeinträchtigt. Der Umfrage zufolge zählen aber auch Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Ursachen der Lärmbelästigung. So fühlten sich dadurch 58 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.

Die Bürgerinnen und Bürger sind häufig Lärmbelästigungen aus mehr als einer Lärmquelle ausgesetzt. So waren im Jahr 2020 rund 46 Prozent der Bevölkerung gleichzeitig durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs betroffen (siehe Abbildungen).

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