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Die wichtigsten Fakten
- Nach der Lärmkartierung 2022 waren nachts 17,9 % der Bevölkerung von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen.
- Tagsüber waren nach der Lärmkartierung 26,3 % der Bevölkerung einem Lärmpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt.
- Die verbreitetste Lärmquelle ist der Straßenverkehr. Fluglärm spielt in der Flächenbetrachtung kaum eine Rolle.
- Eine Überschreitung der Lärmgrenzen kann zu gesundheitlichen Schäden führen.
Welche Bedeutung hat der Indikator?
Verkehrslärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen in Deutschland und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen, zu kognitiven Beeinträchtigungen führen, sich negativ auf den Schlaf auswirken und mit mentalen Erkrankungen verbunden sein. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Umgebungslärm finden Sie im UMID 1/2016.
2018 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) neue Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region veröffentlicht. Diese beinhalten quellenspezifische Empfehlungen für verschiedene Verkehrsarten. Darin empfiehlt die WHO, dass die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ganztags einen Mittelungspegel von 53 Dezibel (dB(A)) und nachts von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Entsprechend den niedrigsten verfügbaren Werten zur Erfassung der Lärmbelastung aus der Lärmkartierung, wurden die Werte ganztags 55 dB(A) und nachts 50 dB(A) als Schwellenwerte für den Indikator verwendet.
Wie ist die Entwicklung zu bewerten?
Rund um Hauptverkehrsstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen waren nach der Lärmkartierung 2022 nachts etwa 14,9 Millionen (Mio.) Menschen von Verkehrslärm über 50 Dezibel (dB(A)) betroffen. Ganztägig waren rund 21,9 Mio. Menschen einem Verkehrslärm von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Damit waren 17,9 % der Bevölkerung durch nächtlichen und 26,3 % durch ganztägigen Lärm betroffen.
Dabei gehen von den jeweiligen Verkehrsträgern unterschiedliche Belastungen aus: Die Hauptquelle des Lärms ist der Straßenverkehr. Von Fluglärm sind insgesamt betrachtet nur wenige Menschen betroffen.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 das „Null-Schadstoff-Ziel“ verabschiedet (KOM 2021). In diesem ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 % verringert werden soll. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Situation nur marginal verbessert. Das Null-Schadstoff-Ziel der Europäischen Kommission wird daher sehr wahrscheinlich verfehlt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Lärmbelastung signifikant zu senken.
Wie wird der Indikator berechnet?
Grundlage der Indikator-Berechnung ist die Lärmkartierung, die seit Juni 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert ist. Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und für Lärmaktionspläne. In der EU geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie. Lärmkarten müssen für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt werden.
Ausführliche Berechnungsvorschriften finden sich in mehreren Methodendokumenten, die von der Bundesregierung veröffentlicht wurden (BMU, BMVI 2021).
In Ballungsräumen kommt es im geringen Umfang entlang von Straßen mit Straßenbahnen zu Doppelzählungen von Betroffenheiten, da die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenverkehr jeweils getrennt erfasst wird.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm“.