Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm
Am 18. Juni 2014 führt der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. gemeinsam mit dem Umweltbundesamt in Berlin eine Veranstaltung zum Thema Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Lärmquellen in Europa zu reduzieren. Sie dient außerdem dazu, die EU-Kommission über den Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten zu informieren.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa.
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.
In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.