Das UBA als Vollzugsbehörde
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag in das deutsche Recht und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.
Jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht, unterliegt der Genehmigungspflicht. Alle Aktivitäten unterliegen strengen Anforderungen an den Schutz der überaus empfindlichen antarktischen Umwelt.
Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten Tätigkeit, beispielsweise von Wissenschaftler*innen, Tourist*innen, Journalist*innen ist beim UBA in Dessau-Roßlau zu beantragen. Der Antrag muss unter Beachtung der Bearbeitungsfristen schriftlich oder elektronisch im Voraus eingereicht werden. Das UBA entscheidet dann über die Erteilung einer Genehmigung.
Dabei holt das UBA Stellungnahmen weiterer Behörden und Institutionen ein, die in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind, wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Seiten über das Antarktis-Vertragssystem. Das AUG wird auf einer der folgenden Seiten näher erläutert. Hier können Sie sich auch über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens informieren. Alle für Ihren Antrag nötigen Antragsformulare können Sie auf der Seite „Antrag stellen“ herunterladen. Auf der Grundlage der Angaben in den Fragebögen beurteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA die Auswirkungen des von Ihnen geplanten Vorhabens auf die im AUG genannten Schutzgüter. Die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zu Ihren Rechten finden Sie hier.