Berichtspflichten der IVU/IE-Richtlinie

Berichterstattung nach Artikel 17 (1) und (3) / Umsetzung der IVU-Richtlinie und IE-Richtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten mussten die IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG) in nationales Recht umsetzen und anspruchsvolle Genehmigungsanforderungen auf der Basis von BVT gewährleisten. Zur Kontrolle und zur Harmonisierung der Umweltstandards für Industrieanlagen setzt die IVU-Richtlinie verschiedene informatorische Instrumente ein.

Berichterstattung nach Artikel 17 (1) und (3) / Umsetzung der IVU-Richtlinie und ⁠IE-Richtlinie

Eine Regelung kann nur erfolgreich sein, soweit ihre Anwendung und Einhaltung überprüft wird. Deshalb gibt es neben der Information der Öffentlichkeit auch regelmäßige Berichte der EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, wie sie die IVU-Richtlinie rechtlich umgesetzt haben und welche emissionsbegrenzenden Anforderungen sie aus den BVT ableiten. Die Berichte erfolgen nach einem zuvor von der EU-Kommission erstellten Fragebogen in einem Zyklus von 3 Jahren.

Der erste Bericht für den Berichtszeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2002 war zum 30. September 2003 fällig.

Der zweite Bericht für den Berichtszeitraum 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2005 wurde zum 30. September 2006 vorgelegt. Im ersten Bericht waren die angegebenen Grenzwerte beispielsweise wegen fehlender Angaben zu den unterschiedlichen Messmethoden, Mittelungszeiträumen und Einheiten für die Schadstoffemissionen in den EU-Mitgliedstaaten kaum vergleichbar und damit nicht auswertbar. Um die Anforderungen, welche die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an Industrieanlagen stellen, besser vergleichbar zu machen, enthält der zweite Bericht eine detailliertere Beschreibung der Genehmigungs- und Emissionssituation der betrachteten Anlagen, jedoch konzentriert auf nur zwei Beispielbranchen. So soll ein Weg für eine zukünftige aussagekräftige Berichterstattung bei begrenztem Aufwand gewiesen werden.

Der dritte Bericht für die Berichtsperiode 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 wurde zum 30. September 2009 bereitgestellt. Ein Novum in der Berichterstattung an die EU-Kommission war die Bereitstellung eines elektronischen Berichtwerkzeugs („electronic Reporting Tools“; ERT), in das die Beantwortung der Fragen und die für die Berichterstattung relevanten Daten eingetragen werden mussten.

Der vierte Bericht für die Berichtsperiode 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 wurde zum 30.September 2012 bereitgestellt. Der letzte Bericht unter der IVU-Richtlinie für die Berichtsperiode 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 wurde mit Hilfe des Online Reporting Tools (eine überarbeitete Form des ERT) zum 30. September 2014 erhoben. Alle Berichte der EU-Mitgliedsstaaten und ihre Auswertungen sind auf den Seiten der EU-Kommission verfügbar.

Die Ergebnisse und Auswertungen der Berichterstattungen von 2006, 2009 und 2012 durch die Kommission ist auf den Seiten des „Industrial emissions Reporting Information System (IRIS)“ für alle EU-Mitgliedstaaten dargestellt.

Für ältere Anlagen gab es eine Übergangsfrist (Altanlagenfrist) bis zu der für diese Anlagen eine Genehmigung nach den Regeln der IVU-Richtlinie erteilt oder die bestehenden Genehmigungen der Altanlagen der IVU-Richtlinie angepasst sein mussten. Da die Umsetzung der Altanlagenfrist (30. Oktober 2007) bei IVU-Anlagen gemäß der IVU-Richtlinie (Artikel 5 Abs. 1) in mehreren Mitgliedsstaaten nicht fristgerecht erfolgte, hat die EU-Kommission regelmäßig Abfragen durchgeführt. Bei der Abfrage zum 31.Oktober 2007 hatte Deutschland noch 289 Altanlagen, bei denen die Genehmigungen noch nicht mit den Regelungen der IVU-Richtlinie im Einklang waren. Aktuell sind alle Altanlagen in Deutschland an die Vorgaben der IVU-Richtlinie angepasst.

Auch die aktuelle 4. Berichtsperiode (2009 – 2011) wurde und die nächste 5. Berichtsperiode (2012 – 2013) wurde mit Hilfe eines ERT (bzw. in 2014 mit dem ORT, welches eine überarbeitete Version des ERT ist) durchgeführt. Dies wurde durch Forschungsvorhaben begleitet, um die benötigten Daten möglichst effektiv bei den einzelnen Bundesländern erheben und möglichst direkt in das ERT übertragen zu können. So ist es auch hier ein Ziel eine möglichst aussagekräftige Berichterstattung zu erhalten, die gewährleistet dass die erhobenen Daten der MS vergleichbar sind und einen qualitativ hohen Stand erreichen.

Um zukünftig eine effiziente und aussagefähige Berichterstattung zu gewährleisten, ist es notwendig möglichst viele Berichterstattungen im Bereich des Umweltschutzes zu bündeln, insbesondere die, die auf gleichen Basisdaten aufbauen. Dies ist mit der Novellierung der IVU-RL teilweise geschehen. In der novellierten IVU-RL (Richtlinie über Industrieemissionen; IE-RL) (2010/75/EU) wurde die IVU-RL mit 6 Sektorrichtlinien (GFA-, AbfallV-, Lösemittel- und 3 Titandioxid-RL) zusammengeführt. Die zukünftige Berichterstattung ist in der IE-RL im Wesentlichen in Artikel 72 geregelt. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Berichterstattung wurde von der KOM ein Ausschuss eingesetzt, in dem die MS ihre Interessen und Wünsche einbringen und Probleme diskutieren können. Daraus resultierte für die ersten beiden Berichtsperioden zur Umsetzung der IE-RL für die erste Berichtsperiode 1.Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 und für die zweite Berichtsperiode 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 die Entscheidung 2012/795/EU in welcher die Fragen für die Berichte festgelegt sind. Der erste Bericht zum 30. September 2014 dient in erster Linie dazu die rechtliche Umsetzung der IE-RL in den Bundesländern darzustellen. Der zweite Bericht zum 30. September 2017 soll neben den rechtlichen Umsetzungen aufzeigen, wie die praktische Umsetzung der IE-RL erfolgt ist und wie die revidierten BVT-Merkblätter in den MS in den Vollzug umgesetzt werden.

Berichterstattung nach Artikel 72 (1) und (2) / Umsetzung der IE-Richtlinie

Der erste Bericht zur Umsetzung der IE-RL für die Berichtsperiode 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 wurde in das ORT der KOM eingefügt.

Die Auswertung der KOM wird dann auf der oben aufgeführten Seite der KOM Industrial emissions Reporting Information System (IRIS) bereitgestellt.

Europäisches Schadstoffregister

Zusätzlich gibt es ein EU-weites Verzeichnis, das standortbezogene Informationen über die wichtigsten Schadstoffe erfasst und im Internet übersichtlich präsentiert. Die EU-Kommission überführte das alte Verzeichnis (European Pollutant ⁠Emission⁠ Register, kurz EPER) in das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register, kurz E-⁠PRTR⁠), welches nun weitere Anlagenarten und Schadstoffemissionen wie auch diffuse Emissionen aus Industrieanlagen erfasst. Informationen hierzu können direkt auf den Seiten der EU-Kommission zum E-PRTR erhalten werden. Die nationale Datenerhebung zur Berichterstattung wird mit Hilfe des bundeseinheitlichen Erfassungssystems BUBE-Online, der Erhebungssoftware zum E-PRTR, durchgeführt. Die deutschen Daten zum E-PRTR werden in einer nationalen Datenbank gesammelt, bevor sie an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Daneben werden auch die Daten zur Berichterstattung gemäß der 11. ⁠BImSchV⁠ und der 13. BImSchV mittels BUBE-Online erhoben.

Download der deutschen Berichte

Berichterstattung der IVU-Richtlinie und IE-Richtlinie